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Innenentwicklungskonzept Heilbronn-Nordstadt

Grundlage für das Innenentwicklungskonzept Heilbronn-Nordstadt sind die im Baugesetzbuch verankerten Ziele des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie des Vorrangs von Maßnahmen der Innentwicklung (§ 1a Abs. 2 BauGB) der Stadt Heilbronn. Mit Hilfe des Innenentwicklungskonzepts soll die Innenentwicklung gestärkt und damit die Inanspruchnahme neuer Wohnbauflächen im Außenbereich reduziert werden. Durch Umnutzung von Brachflächen, Nachverdichtung, Aufstockung oder Schließung von Baulücken soll eine zukunftsfähige Stadtentwicklung realisiert werden. Für eine hohe Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum (z. B. die erlebbaren Grün- und Freiflächen oder das subjektive Sicherheitsempfinden) sowie ein attraktives Wohnumfeld können die verschiedenen Nutzungsinteressen durch eine abgestimmte, integrierte Rahmenplanung abgewogen werden.

Die nördliche Kernstadt weist überproportional viele mindergenutzte Bauflächen und Gemengelagen auf. Auf der anderen Seite weist die Nordstadt durch diese vielfältigen Strukturen eine starke charakteristische Eigenart auf. Im Zuge der baulichen und funktionalen Nachverdichtung soll eine zukunftsorientierte Nutzungsmischung in der Heilbronner Nordstadt angestoßen werden. Möglichkeiten der Implementierung neuer Arbeits- und Produktionsformen (Wirtschaft 4.0) werden beschrieben und bewertet. Zudem werden baurechtliche Aspekte und Nutzungs(un-)verträglichkeiten formuliert. Die Nachverdichtung soll weiterhin auf die Auslastung der sozialen und technischen Infrastruktur sowie auf Klimafolgen gesteuert werden.

Das Innenentwicklungskonzept Heilbronn-Nordstadt ermöglicht eine quantitative Erfassung von Innenentwicklungspotenzialen und daraus entwickelten Maßnahmen. Diese bilden eine Grundlage für fünf verschiedene Entwicklungsbereiche:

  • Gewerbe. Wirtschaft 4.0
  • Innovation. Bildung. Handwerk. Wohnen
  • Urban. Wohnen. Begegnung
  • Innovation. Automobil. Urbanes Grün
  • Grün. Wohnen 

Ziel ist es, Quartierszusammenhänge zu erkennen, zu stärken und neu zu definieren, damit ein kleinteilig gemischt genutzter Stadtteil entstehen kann.

Das Innenentwicklungskonzept Heilbronn-Nordstadt ist eine informelle Planungsgrundlage ohne rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten. Durch Beschluss des Gemeinderates wird diese informelle Planungsgrundlage zu einem Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist damit im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen. Mit Hilfe des Innenentwicklungskonzepts können Handlungsleitlinien abgeleitet und bauleitplanerische Vorhaben zielgerichtet gefördert werden.