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Digitales Rathaus

Die Heilbronner Stadtverwaltung entwickelt fortwährend zusätzliche digitale Behörden- und Verwaltungsangebote (E-Government, E-Payment, digitale Kataster etc.).

Das Online-Zugangs-Gesetz (kurz OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, über 590 Verwaltungsleistungen (mehr als 6000 Einzelprozesse) bis 2022 digital anzubieten. Bis 2023 soll das europäische Single Digital Gateway (SDG) ebenfalls realisiert sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Services auch in Heilbronn zur Verfügung stehen.

Die elektronischen Bürgerdienste können auch direkt über die E-Government-Plattform für Bürger, Unternehmen und die Verwaltungen in Baden-Württemberg unter service-bw.de abgerufen werden.

 

Alle hier aufgeführten Bürgerservices können Sie ganz schnell, einfach und zu jeder Zeit von überall aus erledigen. In den meisten Fällen benötigen Sie hierfür lediglich ein kostenfreies Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg („service-bw“).

Teilweise können gebührenpflichtige Anträge auch schon direkt online mit PayPal, Kreditkarte oder Giropay bezahlt werden.

Bei einigen Anträgen ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich, dass Sie sich mit erhöhtem Sicherheitsniveau gegenüber der Behörde identifizieren. Sie benötigen dafür:

  • ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bzw. ein elektronischer Aufenthaltstitel UND
  • ein NFC-fähiges Smartphone mit kostenloser AusweisApp2 ODER
  • ein Kartenlesegerät

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Immisionsschutz

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