Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
2

Zentrale Vormerkung für das ergänzende kommunale Ganztagsangebot an Grundschulen

Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/27 in 

  • die Klassenstufe 1 einer Grundschule, 
  • die Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder 
  • eine Juniorklasse 

in Heilbronn eintreten, haben gemäß dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen. 

Für alle ergänzenden kommunalen Ganztagsangebote an den Heilbronner Grundschulen gibt es daher eine gemeinsame zentrale Vormerkung, über die Sie den Betreuungsbedarf Ihres Kindes vormerken können.

Vormerkungen sollten bis zum 15. März 2026 erfolgen. 
Auch die notwendigen Bescheinigungen müssen zum Stichtag vorliegen. 

Hier kommen Sie auf die Plattform, über die Sie Ihren Betreuungsbedarf im Ganztagsangebot Ihrer Grundschule vormerken können.

Wichtig:
Sie können die Zentrale Vormerkung für das ergänzende kommunale Ganztagsangebot nur vornehmen, wenn Sie Ihren Schulbezirk kennen. Ist Ihnen der Schulbezirk Ihres Kindes nicht bekannt, nutzen Sie bitte den Schulbezirksfinder.

Um Sie bei der Vormerkung zu unterstützen, stehen Ihnen unten auf der Seite ausführliche Anleitungen in verschiedenen Sprachen sowie in einfacher Sprache zum Download zur Verfügung. 

Alle Heilbronner Grundschulen im Ganztagsschulmodell verfügen über ein ergänzendes kommunales Ganztagsangebot, das einen zeitlichen Umfang von ca. 10 Stunden abdeckt (6.30 - 17 Uhr). An Halbtagsschulen steht Ihnen im kommenden Schuljahr ein Betreuungsangebot bis 16.30 Uhr zur Verfügung. Wie das Ganztagsangebot an Ihrer Grundschule aussieht, können Sie entweder über die jeweilige Webseite der Grundschule oder direkt in der Zentralen Vormerkung erfahren. 

An allen Heilbronner Grundschulen besteht die Möglichkeit, ein warmes Mittagessen zu buchen. Die Preise für eine warme Mahlzeit liegen je nach belieferndem Caterer zwischen 3,95 € und 5,00 €. Alternativ können Kinder ein Vesper von zu Hause mitbringen. Wollen Sie Ihr Kind zum Mittagessen anmelden, sollten Sie aus Aufsichtsgründen Ihre Tochter/ Ihren Sohn auch für die Betreuung im Mittagsband anmelden. Dieses Betreuungsband ist an schulischen Ganztagen kostenlos. 

Für eine Zeitstunde wird ein Betreuungsentgelt von 1,60 € erhoben. 

Beziehen Sie Sozialleistungen, sind Sie BuT-berechtigt. Für alle in Heilbronn gemeldeten Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass sie vom Betreuungsentgelt befreit werden können. Mehr dazu finden Sie in der Anleitung. 

Bitte reichen Sie zusammen mit der Vormerkung, falls zutreffend, folgende Nachweise ein:

  • Nachweis über Ihre berufliche Beschäftigung
    Nur erforderlich, wenn Sie die Betreuungsrandzeiten (6:30–7:00 Uhr bzw. 16:00–17:00 Uhr) nutzen möchten.
  • Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen (SGB II, SGB VIII, SGB XII, Wohngeld, AsylbLG, Kinderzuschlag)
    Mit diesen Leistungen sind Sie für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) berechtigt. Bitte fügen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid bei.

Sollten Sie aus verschiedenen Gründen die Online-Vormerkung nicht vornehmen können, kontaktieren Sie die Teamleitung Ihres Betreuungsstandorts oder schreiben Sie eine E-Mail an gta-vormerkung@heilbronn.de.

Schul-, Kultur- und Sportamt
Abteilung Ganztag
Marktplatz 11
74072  Heilbronn