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Vertrauensanwalt

In Anlehnung an die VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung des Landes Baden-Württemberg hat die Stadt Heilbronn einen Rechtsanwalt als Vertrauensanwalt bestellt. Jens Anderssohn aus Bietigheim-Bissingen ist Ansprechpartner für die Bürger, Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartner der Stadt, wenn sie einen Verdacht auf Korruption, andere schwerwiegende Verfehlungen zum Nachteil der Stadt hegen und diesen Verdacht vertraulich mitteilen wollen oder Verstöße gegen Rechtsvorschriften, Unterlassungen oder missbräuchliche Handlungen melden wollen.

Als Vertrauensanwalt unterliegt Herr Anderssohn keinen Weisungen hinsichtlich der inhaltlichen Behandlung eines vorgebrachten Sachverhalts oder eines geäußerten Verdachts. 

Der Vorteil eines Vertrauensanwalts ist es, dass er auf Wunsch des Hinweisgebers Anonymität gegenüber der Stadt Heilbronn sowie gegenüber Dritten zuzusichern darf, soweit er zur Geheimhaltung gesetzlich berechtigt ist. Das heißt, der Vertrauensanwalt kann einen Sachverhalt, der einen hinreichenden Tatverdacht begründet, auch ohne Nennung des Hinweisgebers an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Heilbronn weiterleiten. 

Jens Anderssohn ist seit 1997 Rechtsanwalt in der Sozietät Cavada und Partner mbB, seit 2005 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und seit 2009 auch Schlichter und Schiedsrichter nach SO Bau. Zudem ist er unter anderem Dozent für privates Baurecht an der Wirtschafts- und Verwaltungsakademie Baden-Württemberg.

Mit Bestellung des Vertrauensanwalts hat die Stadt Heilbronn ihre Sicherheitsstandards zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung weiter verbessert.
 

Interne Meldestelle

Auf der Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes hat die Stadt Heilbronn als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Beschäftigungsgeber für Hinweise auf mögliche Verstöße gegen bestimmte Bereiche des EU-Rechts sowie des nationalen Rechts eine interne Meldestelle eingerichtet. Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes können Hinweise – auch anonym – gerichtet werden an Herrn Rechtsanwalt Anderssohn 

per E-Mail: 
Hinweisgeber.Stadt.Heilbronn@cavada.de

postalisch:
Rechtsanwälte Cavada und Partner mbB
Herrn Rechtsanwalt Anderssohn
Borsigstraße 4
74321 Bietigheim-Bissingen

oder telefonisch unter 07142 9547-40

 

 

Hinweis auf externe Meldestellen

Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die externe Meldestelle des Bundes eingerichtet. Informationen können über diese Meldestelle an die zuständigen Behörden übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden. Die externe Meldestelle erreichen Sie hier.