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Landschaftsplan

Nutzen des Landschaftsplans

Der Landschaftsplan 2030 hat die Aufgabe, die bisherige und zukünftige Entwicklung des Stadtgebietes Heilbronn unter ökologischen Kriterien zu betrachten und unter Berücksichtigung der Nutzungsansprüche an den Raum ein Konzept zu erarbeiten, das den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gerecht wird. Er liefert somit einen querschnittsorientierten Beitrag zur gesamtstädtischen, ökologischen Stadtentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg sind die rechtlichen Grundlagen des Landschaftsplans.

Entwicklung des Landschaftsplans

Der Landschaftsplan wurde unter breiter Beteiligung der Bürgerschaft erstellt. Im Jahr 2018 erfolgte eine erste informelle, teilortsbezogene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger; Die Resultate wurden in Karten, Pläne und Texte eingebracht. Im Sommer 2020 wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Herbst 2020 erfolgte die Einbringung in die Bezirksbeiräte, danach im 1.Quartal 2021 die Einbringung in den Bau- und Umweltausschuss sowie in den Gemeinderat.

Inhalte des Landschaftsplans

Der Landschaftsplan besteht aus einer bewertenden Bestandsanalyse der Schutzgüter (z.B. Boden, Wasser, Klima, Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild…) und Raumnutzungen (Siedlungserweiterungsflächen für Wohnen und Gewerbe, Verkehrsflächen, Landwirtschaft, Erholungsräume, Naturschutz…) im Stadtkreis Heilbronn und der Darstellung der Erfordernisse bzgl. Vermeidung, Verminderung oder Ausgleich schädlicher Auswirkungen geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft. Er beinhaltet Maßnahmen zum Schutz, zur Stärkung und Weiterentwicklung der Funktionen von Natur und Landschaft im Innen- und Außenbereich des Stadtkreises und trägt als Fachgutachten für die Belange von Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung bei.