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Bauleitplanung: Bekanntmachungen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen durch den Gemeinderat wird die Öffentlichkeit stets beteiligt:

  • zu Beginn des Verfahrens bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • im weiteren Verfahren bei der öffentlichen Auslegung des Entwurfs.

Mit der Bekanntmachung wird die Öffentlichkeit rechtzeitig über diese aktuellen Verfahren informiert, insbesondere über den jeweiligen Auslegungszeitraum.

Im vereinfachten und beschleunigten Bebauungsplanverfahren gemäß § 13 und § 13a bzw. § 13b des Baugesetzbuchs kann der Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entfallen.

Die Pläne mit den entsprechenden Unterlagen liegen bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Regel 14 Tage und bei der öffentlichen Auslegung des Entwurfs mindestens 30 Tage aus. In dieser Zeit kann die Öffentlichkeit die Planunterlagen im Planungs- und Baurechtsamt oder hier auf der Website einsehen, mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtern und sich hierzu äußern. Alle Äußerungen werden an den Gemeinderat weitergeleitet und werden von diesem sorgfältig abgewogen.

Der Flächennutzungsplan legt fest, welche Flächen landwirtschaftlich, gewerblich, zum Wohnen, für Sonderbauten oder den Bau von Hauptverbindungsstraßen genutzt werden.

Der Bebauungsplan konkretisiert und verfeinert die Planung. Er regelt unter anderem die Art und Weise der möglichen Bebauung (zum Beispiel Höhe der Wohngebäude oder Dachform), die Freiflächen (Grünflächen und Spielplätze) sowie die Erschließung.

Offenlage

Um die Öffentlichkeit zu unterrichten, werden die Unterlagen bei der Stadt Heilbronn im Technischen Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt bitten wir Sie möglichst vorher einen Termin zu vereinbaren. Die jeweilige Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung. 

Aktuelle Verfahren

Wenn Sie Fragen zum Kauf eines Grundstücks haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung.