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Baulandumlegungsverfahren

Als Geschäftsstelle des ständigen Umlegungsausschusses ordnet das Vermessungs- und Katasteramt für Sie Grundstücke in der Weise neu, dass für eine bauliche Nutzung geeignete Grundstücke entstehen.

In einem Umlegungsverfahren werden Grundstücke in der Art neu geordnet, dass die Ziele und Festsetzungen eines Bebauungsplanes verwirklicht werden können. Die amtliche Umlegung kommt insbesondere in bislang landwirtschaftlich genutzten Gebieten zum Einsatz, da die Grundstücksanordnung dort meist eine Bebauung nicht zulässt. Zur Schaffung bebaubarer Flächen könnten grundsätzlich privatrechtlich Flächen getauscht oder verkauft werden. Bei einer Vielzahl von Eigentümern können sich diese jedoch oft nicht einigen. Um die Bebaubarkeit der Flächen dennoch zu ermöglichen, kann eine amtliche Umlegung durchgeführt werden.

Auskunft / Beratung: Tel. 07131 56-2691

Ein Umlegungsverfahren kann als vereinfachte Umlegung durchgeführt werden, wenn lediglich

  • unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke oder Teile von Grundstücken untereinander getauscht oder
  • Grundstücke, insbesondere Splittergrundstücke oder Teile von Grundstücken, einseitig zugeteilt werden.

Auskunft / Beratung: Tel. 07131 56-2691

Besteht zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern Einigkeit über alle zu treffenden Regelungen, kann die Umlegung als freiwilliges Verfahren durchgeführt werden. In diesem Fall vertritt das Vermessungs- und Katasteramt die Interessen der Stadt als Beteiligter im Verfahren.

Auskunft / Beratung: Tel. 07131 56-2691