Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds

Der Europäische Sozialfonds wurde im Jahr 1957 ins Leben gerufen, um die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in den Mitgliedsstaaten der EU zu fördern.Jeder Mitgliedsstaat und jede Region entwickelt dabei eine eigene Strategie für die Verteilung der Mittel. Somit kann auf regionale Bedürfnisse eingegangen werden.

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist für die Umsetzung des ESF im Land zuständig.

Langfristige Ziele des ESF in Baden-Württemberg sind:

  • nachhaltige Beschäftigung und Fachkräftesicherung
  • soziale Inklusion und Bekämpfung der Armut
  • lebenslanges Lernen
  • Gleichstellung von Männern und Frauen
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
  • nachhaltige Entwicklung

Auch dem Stadt- und Landkreis Heilbronn stehen Fördergelder aus dem ESF zur Verfügung. Wie die Gelder verteilt werden, wird vom regionalen ESF-Arbeitskreis für den Stadt- und Landkreis Heilbronn entschieden. Die gemeinsame Geschäftsstelle befindet sich beim Landratsamt Heilbronn.