Gesamtelternbeirat Heilbronn (GEB)
Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte – oder von den Elternbeiräten gewählte Delegierte – aller Schulen der Stadt Heilbronn bilden den Gesamtelternbeirat (GEB). Er ist nach dem Schulgesetz für alle über den Bereich einer Schule hinausgehenden Angelegenheiten zuständig.
Nach der Elternbeiratsverordnung des Landes Baden-Württemberg obliegt es ihm:
- die Fragen zu beraten, die alle Eltern an öffentlichen Schulen desselben Schulträgers berühren,
- zum Verständnis der Eltern für die Entwicklung des örtlichen Schulwesens sowie für Fragen der Erziehung beizutragen,
- Anregungen und Wünsche einzelner Vertreter der Eltern, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, im Bildungsbeirat zu unterstützen,
- Vorschläge, Anregungen und Empfehlungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde zu richten,
- bei der Festlegung der beweglichen Ferientage gemäß § 3 Abs. 3 der Ferienverordnung mitzuwirken.
Bei konkreten Anliegen zu einer Schule ist zunächst der Elternbeirat der jeweiligen Schule zuständig.
Die Amtszeit des GEB-Vorstands Heilbronn beträgt ein Schuljahr. Nach Ablauf eines Schuljahres ist er kommissarisch bis zu einer Neuwahl im Amt.
Die Mitglieder des GEB-Vorstands im Schuljahr 2020/21 sind:
- Vorsitzender: Christoph Eberlein, Theodor-Heuss-Gymnasium
- Stellvertretender Vorsitzende: Jens Keuerleber, BS Wilhelm-Maybach-Schule
- Schriftführer: Ahmet Inci, GWHRS Rosenauschule
- AK Gymnasien: Ursula Nöckler, Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium
- AK Sekundarstufe: Steffen Kircher, Mörike-Realschule
- AK Grund- und Sonderschulen: Gina Nagel, GS Alt-Böckingen