Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs "Sontheimer Landwehr 16+16/1"

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB am 23.10.2025 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 49A/31 Heilbronn–Sontheim
Sontheimer Landwehr 16 u. 16/1“ 
mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung des Bebauungsplans 49A/22.

Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungsbüros Käser Ingenieure aus Untergruppenbach vom 21.07.2025 umgrenzt und umfasst die Flurstücke 3364 und 3365 – siehe Übersichtspläne.

Planungsziel

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um ein viergeschossiges Gebäude für das Therapeutikum Heilbronn inklusive Tiefgarage und umgebenden Freiflächen errichten zu können.

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend ist der Lageplan des Büros Käser Ingenieure aus Untergruppenbach vom 21.07.2025 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros Barth-Partner aus Esslingen vom 18.07.2025.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten: 
• die Begründung vom 21.07.2025
• die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom November 2023
• die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom Oktober 2024
• die schalltechnische Untersuchung vom 02.06.2025.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Veröffentlichung des Entwurfs

Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen (Geotechnik, Bodenschutz, Gewässerschutz, Bergbau, Raumordnung, Naturschutz, Altlasten, Immissionsschutz und Arbeitsschutz) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
                                                                                

                                                                                      03.11. – 16.12.2025

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-2717).

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.

Heilbronn, 24.10.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung


Ringle
Bürgermeister