Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs "Rollwagstraße 8-14"
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB am 23.10.2025 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 07A/40 Heilbronn
„Rollwagstraße 8-14“
mit örtlichen Bauvorschriften
zur Änderung des Bebauungsplans 07A/25, des Stadtbauplans 07A/S1 und der Ortsbausatzung 1939.
Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 15.08.2025 umgrenzt und umfasst die Flurstücke 810, 816, 818/2, 819/1, 820 (teilw.), 821/3, 824/1 (teilw.) - siehe Übersichtspläne.
Planungsziel
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Ersatzneubau des Landgerichts schaffen, um den spezifischen Bedürfnissen jedes einzelnen Gerichtsverfahrens u.a. in Bezug auf Sensibilität, Dauer, technische Anforderungen und Anzahl der beteiligten Personen gerecht zu werden. Neben mehr Flexibilität und Platz soll das neue Gebäude durch moderne Ausstattung und Technik ein Höchstmaß an Sicherheit in den Gerichtsverfahren erreichen. Das Konzept erfüllt die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung auch durch die maximale Nutzung von vorhandenen Flächen im Stadtzentrum.
Maßgebende Unterlagen
Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 15.08.2025 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros Birk Heilmeyer und Frenzel aus Stuttgart vom 08.08.2025.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten:
• die Begründung vom 15.08.2025,
• die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Planbar Güthler vom 15.08.2025 und
• die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana vom 28.02.2025
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Veröffentlichung des Entwurfs
Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen (Geotechnik, Bodenschutz, Gewässerschutz, Bergbau, Denkmalschutz, Raumordnung, Naturschutz, Altlasten und Immissionsschutz) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
03.11. – 16.12.2025
im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3795).
Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.
Heilbronn, 24.10.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Ringle
Bürgermeister



