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Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs "Westlich Feyerabendstraße"

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB am 25.09.2025 dem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 10/24 Heilbronn 
„Westlich Feyerabendstraße“ 
mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung des Stadtbauplans 10/S2 sowie der Ortsbausatzung 1939.

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12.06.2025 umgrenzt und umfasst das Flurstück 2788/10 (siehe Übersichtspläne).

Planungsziel

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für drei freistehende Mehrfami-lienhäuser entlang der Feyerabendstraße mit jeweils vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelge-schoss, das ebenfalls ein Vollgeschoss ist, und gemeinsamer Tiefgarage schaffen. Der allgemeinen Nachfrage nach Wohnraum und den Grundsätzen eines sparsamen Umgangs mit Grund und Bo-den sowie der Priorisierung einer Innenentwicklung / Nachverdichtung vor einer Außenentwick-lung wird durch die Planung entsprochen.

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12.06.2025 mit seinen pla-nungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und nachrichtlichen Über-nahme sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros ARS Endemann GmbH, Stuttgart, vom 12.06.2025.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten 
- die Begründung vom 12.06.2025 und
- die Geräuschimmissionsprognose vom 13.06.2023.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Veröffentlichung des Entwurfs

Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellung-nahmen zu den Themen (Geotechnik, Gewässerschutz, Bergbau, Denkmalschutz, Raumordnung, Naturschutz, Bodenschutz und Altlasten) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                                                                   06.10. – 18.11.2025

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine per-sönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu ver-einbaren (Tel.: 07131/56-2717).

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internet-adresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bau-leitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stel-lungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnum-mer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Infor-mationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.


Heilbronn, 26.09.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung

 

Ringle
Bürgermeister