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Altlasten & Verdachtsflächen

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Viele Flächen in Heilbronn wurden industriell und gewerblich genutzt oder befinden sich im Bereich von Auffüllungen und Ablagerungen.

Seit Ende der 80er Jahre führt die Stadt Heilbronn die Erhebung und Erkundung altlastverdächtiger Flächen durch. Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

Flächen aktiver umweltrelevanter Betriebe sind keine altlastverdächtigen Flächen und somit von einer Erfassung ausgeschlossen.

Während zunächst überwiegend bekannte Deponien oder Mergel- und Kiesgruben in Heilbronn betrachtet wurden, erfolgte in den Jahren 1993 bis 1999 eine systematische Erfassung sämtlicher Flächen, die in der Vergangenheit gewerblich genutzt worden sind und von denen aufgrund der Art und Weise des Gewerbes eventuell bis heute mögliche Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können.

Die erste Fortschreibung der Erhebung altlastverdächtiger Flächen erfolgte im Jahr 2005. Eine zweite Fortschreibung des Katasters über altlastverdächtige Flächen wurde im Jahr 2014 abgeschlossen. Erfasst wurden hierbei die seit 2005 stillgelegten gewerblich genutzten Grundstücke. Insgesamt wurden im Stadtgebiet von Heilbronn bisher 1259 Flächen als Altlastverdachtsflächen erfasst, die nach einem landesweit vorgegebenen Verfahren geprüft und bewertet wurden.

Grundlage für die Auswertung sind verschiedene Quellen wie historische Stadtpläne, Adressbücher, Bau- und Gewerbeakten, Luftbilder usw.

Bei Interesse an einer Liegenschaft (z.B. Wertermittlung im Grundstücksverkehr, Baugenehmigungsverfahren, Grundstückskauf etc.) können Auskünfte über altlastverdächtige Flächen beim Sachbereich Bodenschutz und Altlasten beantragt werden.

Das Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, gibt gemäß der rechtlichen Bestimmungen (Umweltinformationsgesetz, Bodenschutz- und Altlastengesetz) Auskünfte über die betreffenden Grundstücke.

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