Landtagswahl 2026
In Baden‐Württemberg wird am 8. März 2026 ein neuer Landtag gewählt. Die Wahlberechtigten können am Wahlsonntag über die Zusammensetzung des 18. Landtags mitbestimmen. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Der Landtag von Baden‐Württemberg mit Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Diese werden landesweit in 70 Wahlkreisen gewählt.

Der Wahlkreis 18 Heilbronn besteht aus dem Stadtkreis Heilbronn und den Gemeinden Flein, Leingarten, Nordheim und Talheim des Landkreises Heilbronn.
Zum Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 18 Heilbronn wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg Oberbürgermeister Harry Mergel berufen.
Bei der Wahl zum 18. Landtag von Baden‐Württemberg haben die Wählerinnen und Wähler zum ersten Mal zwei Stimmen - wie bei der Bundestagswahl. In jedem Wahlkreis wird mit der Erststimme eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Gewählt ist die Bewerberin oder der Bewerber mit den meisten Erststimmen (Direktmandat). Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag insgesamt.
Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt. Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Die Wahllokale sind von 8 – 18 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen
- alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
- und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zur Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.
Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden‐Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig haben Wählerinnen und Wähler – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: Eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landeslisten) gewählt.
In jedem Wahlkreis wird mit der Erststimme eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erreicht hat (Direktmandat). Für die Verteilung der nach den Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt.
In den Wahlkreisen erlangte Direktmandate verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Zweitstimmen ermittelte Sitzzahl im Land übersteigen (Überhangmandate). Erlangt eine Partei Überhangmandate, so erhöht sich die Zahl der Sitze über 120 hinaus, bis das gemäß Zweitstimmen ermittelte Sitzverhältnis wiederhergestellt ist (Ausgleichsmandate).
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Wählbar ist jede für die Landtagswahl wahlberechtigte Person, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und nicht infolge Richterspruchs von der Wählbarkeit oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter ausgeschlossen ist. Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Wahlkreis wird nicht vorausgesetzt.
Wahlberechtigte Personen müssen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Baden‐Württemberg wohnhaft sein (bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung) oder sich gewöhnlich aufhalten und
- dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahlvorschläge können bis Dienstag, 23. Dezember 2025, 18 Uhr, eingereicht werden.
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Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis wählen wollen, können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Zusammen mit dem Wahlschein erhalten Sie einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß), einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot) sowie eine Anleitung (Merkblatt für die Briefwahl).
Der Wahlschein berechtigt entweder zur persönlichen Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 18 Heilbronn oder zur Briefwahl, bei der Sie bereits vor dem Wahlsonntag Ihre beiden Stimmen abgeben können.
Sie können den Wahlschein, dem immer die Briefwahlunterlagen beigefügt sind, auf verschiedene Wege beantragen:
Antrag per Smartphone
Den elektronischen Wahlscheinantrag können Sie ganz einfach mit Ihrem Mobilgerät aufrufen, wenn Sie den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung scannen. Der große Vorteil: der Antrag ist dann schon vorausgefüllt, Sie müssen nur noch Ihr Geburtsdatum ergänzen und den Antrag absenden.Online-Antrag
Wahlschein mit Briefwahlunterlagen können Sie per Online-Antrag vom 26. Januar bis 4. März 2026 beantragen. Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihre Wahlbezirks-Nr. und Ihre Wähler-Nr., die Sie auf der Wahlbenachrichtigung finden.Schriftlich per Formular beantragen
Sie können den Antrag schriftlich mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben frühzeitig an die darauf angegebene Anschrift.- Formlos beantragen
Sie können Ihren Antrag auch formlos stellen unter Angabe von
Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. Versandadresse:- per Post an Stadt Heilbronn, Bürgeramt - Wahlen, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn
- per E-Mail an briefwahl@heilbronn.de
- per Telefax unter der Nummer 07131/56-4289
1. Persönlich beantragen
Ab Montag, 26. Januar 2026, können Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Briefwahlteam im Rathaus, 4. OG, Zimmer 480, oder bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen persönlich beantragen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und Ihre Wahlbenachrichtigung mit!
Beim Briefwahlteam im Rathaus, 4. OG, Zimmer 480, besteht auch die Möglichkeit gleich vor Ort zu wählen und den Wahlbrief direkt in die Wahlurne einzuwerfen.
Telefonische Anträge sind nicht möglich!
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Wer die Unterlagen für einen anderen in Empfang nehmen will, muss dies ebenfalls durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stehen Vordrucke für die Vollmachterteilung zur Verfügung.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 6. März 2026, 15.00 Uhr beantragt werden. Sie werden mit RegioMail versandt. Bitte bedenken Sie bei dem Versand der Unterlagen an die Zeit, die der Postweg in Anspruch nimmt und beantragen Sie die Unterlagen frühzeitig.
Wer glaubhaft macht, den beantragten und vom Wahlamt ausgestellten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren zu haben, kann bis Samstag, 7. März 2026, 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen beim Wahlamt beantragen.
Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt und sein Wahllokal deshalb nicht aufsuchen kann, erhält am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt.
Briefwählern wird empfohlen, die Hinweise in den Unterlagen sorgfältig zu beachten – bitte keinesfalls die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung über die persönliche Stimmabgabe vergessen.
Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingeht. Es wird empfohlen, den Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens am Mittwoch, 4. März 2026, abzuschicken. Der Wahlbrief kann auch beim Wahlamt abgeben oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Die Rücksendung des Wahlbriefs ist für Briefwähler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich, wenn er ausschließlich der Deutschen Post AG ohne Bestimmung einer besonderen Versendungsform übergeben wird. Wird eine besondere Versendungsform wie zum Beispiel Expresszustellung oder Einschreiben gewünscht, so muss das dafür fällige – zusätzliche - Leistungsentgelt von der Briefwählerin bzw. dem Briefwähler selbst entrichtet werden. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen als der Deutschen Post AG oder aus dem Ausland ist das dafür fällige Porto in voller Höhe durch die Briefwählerin bzw. den Briefwähler zu zahlen.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus,
Marktplatz 7 (Eingang Lohtorstraße), 4. OG, Zimmer 480:
Ab 26. Januar 2026 bis 6. März 2026:
Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Freitag, 6. März 2026 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Die Öffnungszeiten der Bürgerämter in den Stadtteilen können Sie den jeweiligen Seiten der Bürgerämter entnehmen.
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 wird das Stadtgebiet Heilbronn in 76 allgemeine Wahlbezir-ke für die persönliche Stimmabgabe unterteilt. Im Online-Stadtplan unter dem Menüpunkt Kartendienste sind alle Wahlbezirke mit den zugehörigen Wahlräumen und mit der Information „rollstuhlgerecht“ oder „nicht barrierefrei“ zu finden.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag 10 Stunden - von 8 Uhr bis 18 Uhr - geöffnet.
Wahlberechtigte können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Adresse des Wahlraums ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises oder durch Briefwahl gewählt werden.
Für die Landtagswahl 2026 wurden am 9. Januar 2026 insgesamt 21 Landeslisten durch den Landeswahlausschuss sowie insgesamt 10 Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 18 Heilbronn durch den Kreiswahlausschuss zugelassen. Im Wahlkreis 18 Heilbronn haben somit 10 von insgesamt 21 zur Landtagswahl in Baden-Württemberg antretenden Parteien Kreiswahlvorschläge eingereicht. Die Nummernfolge auf dem Stimmzettel ist deshalb bei der Erststimme nicht fortlaufend. Die Reihenfolge richtet sich nämlich nach den Landeslisten, die nach den Stimmenzahlen, die sie bei der Landtagswahl 2021 erreicht haben, aufeinander folgen. Die übrigen Parteien schließen sich in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ausgeschriebenen Parteinamen an. Jede Partei erhält auf dem Stimmzettel landeseinheitlich die gleiche Nummer, und zwar auch dann, wenn in einem Wahlkreis für einzelne Parteien keine Wahlvorschläge vorhanden sind; die Nummern der nicht antretenden Parteien werden dann nicht aufgeführt.
Folgende Parteien und Bewerber stehen im Wahlkreis 18 Heilbronn zur Wahl:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Bewerberin: Achterberg, Gudula, Landtagsabgeordnete, Leingarten.
Ersatzbewerber: Kimmerle, Holger, Lehrer, Heilbronn. - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Bewerber: Strobl, Thomas, Innenminister, Heilbronn.
Ersatzbewerberin: Schmidt, Verena, kfm. Angestellte, Heilbronn. - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Bewerberin: Sagasser-Beil, Tanja, Mediendesignerin, Heilbronn.
Ersatzbewerber: Goutsidis, Evstratios, Kreisgeschäftsführer Sozialverband, Untereisesheim. - Freie Demokratische Partei (FDP)
Bewerber: Weinmann, Nico, Landtagsabgeordneter, Rechtsanwalt, Heilbronn.
Ersatzbewerber: --- - Alternative für Deutschland (AfD)
Bewerber: Decker, Maximilian, Oberbrandmeister, Kirchardt.
Ersatzbewerberin: Knorr, Emely, Parl. Referentin, Ilsfeld. - Die Linke (Die Linke)
Bewerberin: Mohammad Charif, Hiba, Erzieherin, Heilbronn.
Ersatzbewerber: Mössinger, Christoph, Fachagrarwirt für Baumpflege, Heilbronn. - Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ÖDP)
Bewerber: Ostfalk, Julian, Produktmanager, B.Eng., Heilbronn.
Ersatzbewerberin: Stein, Rita, Lehrerin, Heilbronn. - Volt Deutschland (Volt)
Bewerber: Simon, Ignaz, Handwerksmeister, Heilbronn.
Ersatzbewerber: --- - Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
Bewerber: Tabler, Joachim, Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Heilbronn.
Ersatzbewerber: --- - Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer (Die Gerechtigkeitspartei)
Bewerber: El Beik, Ismat, Kfz.-Techniker, Heilbronn.
Ersatzbewerber: ---
Die zugelassenen Landeslisten finden Sie online beim Baden-Württembergischen Innenministerium.
Bei der Landtagswahl wird der Stimmzettel am Wahlsonntag im Wahllokal ausgehändigt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Auf dem Stimmzettel werden die zugelassenen Wahlvorschläge in zwei Spalten für die Stimmabgabe geordnet und zwar getrennt nach Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten.
Die linke Spalte in schwarzem Druck enthält die Kreiswahlvorschläge - sie ist für die Abgabe der Erststimme bestimmt. Die rechte Spalte in blauem Druck enthält die Landeslisten für die Abgabe der Zweitstimme.
Landeslisten (Zweitstimme)
Für die Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten der Parteien gilt, dass zunächst die Landeslisten entsprechend ihrem Stimmenergebnis bei der Landtagswahl 2021 aufgeführt sind. Danach folgen die Landeslisten aller übrigen Parteien in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Parteinamen.
Kreiswahlvorschläge (Erststimme)
Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien als auch von Wahlberechtigten für Einzelbewerber eingereicht werden. In jedem Wahlkreis können die Parteien nur einen Bewerber vorschlagen.
Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich zunächst nach der Reihenfolge der Landeslisten. Kreiswahlvorschlag und Landesliste derselben Partei stehen auf dem Stimmzettel immer in den zwei Spalten nebeneinander und erhalten dieselbe Nummer. Hat eine Partei eine Landesliste, im Wahlkreis 18 Heilbronn jedoch keinen Kreiswahlvorschlag eingereicht, so bleibt das Feld auf der linken Seite leer und auch die entsprechende Nummer entfällt. Im Anschluss werden dann die Kreiswahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge der ausgeschriebenen Parteinamen aufgeführt.
Bei der Landtagswahl wird der Stimmzettel am Wahlsonntag im Wahllokal ausgehändigt.
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, es sei denn, sie besitzen einen Wahlschein.
Alle Wahlberechtigten, die am 25. Januar 2026 in Heilbronn mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Heilbronner Wählerverzeichnis für die Landtagswahl eingetragen. Sie erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Falls Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, telefonisch beim Wahlamt nachzufragen, ob Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Wahlzeit und die Adresse Ihres Wahllokals.
Wenn Sie vor kurzen umgezogen sind, beachten Sie bitte die Hinweise zur Eintragung ins Wählerverzeichnis bei Umzug.
Am Wahltag sollten Sie die Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum mitnehmen sowie den Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Nach Betreten des Wahlraumes zeigen Sie die Wahlbenachrichtigung vor und erhalten daraufhin einen Stimmzettel. Die Adresse Ihres Wahlraums finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung oder im Online-Stadtplan.
Die Wähler müssen sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine begeben. In der Wahlkabine darf sich immer nur eine Person aufhalten. Eine Ausnahme davon besteht für Wähler und Wählerinnen, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen und falten können. Diese Personen können sich von einer anderen Person helfen lassen. Hierzu genügt ein kurzer Hinweis an den Wahlvorstand im Wahllokal. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe beschränkt und darf nicht die Willensbildung oder Entscheidung der betroffenen Person beeinflussen.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person aus dem Wahlkreis gewählt. Sie wird auf der linken schwarz gedruckten Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten blau gedruckten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person der Wählerin bzw. des Wählers hinweisende Zusätze angefügt werden. Sonst sind die Stimmen ungültig.
Nach der Stimmabgabe muss der Stimmzettel vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet werden, dass nicht erkennbar ist, wie man gewählt hat. Nur so kann das Wahlgeheimnis gewahrt bleiben.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Ist alles in Ordnung, gibt der Wahlvorstand die Wahlurne frei, sodass der Stimmzettel eingeworfen werden kann. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis und behält die Wahlbenachrichtigung ein.
Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Wie bei vergangenen Parlamentswahlen können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte bei der Stimmabgabe zur Landtagswahl 2026 eine Stimmzettelschablone verwenden. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei spezielle Stimmzettelschablonen und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts des jeweiligen Wahlkreises als Audio-CD zur Verfügung gestellt.
Der Stimmzettel im Wahlkreis 18 Heilbronn wird dazu am oberen rechten Rand eine ertastbare Kennzeichnung (abgeschnittene Ecke) enthalten, damit erkennbar ist, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Rollstuhlgerechte Wahlräume
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind 66 der 76 Heilbronner Wahlräume ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Auf der Wahlbenachrichtigung sind sie mit einem Piktogramm als „rollstuhlgerecht“ gekennzeichnet.
Als „nicht barrierefrei“ sind folgende zehn Wahlräume ausgewiesen:
- Theodor-Heuss-Gymnasium, Zimmer 107, Gymnasiumstraße 70
- TSG Sportzentrum Pfühl, Hockey-Clubraum, Schlizstraße 78,
- ECG Gemeindezentrum, UG, Zimmer 1 und Zimmer 3, Am Hohrain 2,
- Grundschule Alt-Böckingen, Zimmer 1 und Zimmer 2, Ludwigsburger Straße 75,
- Ev. Petrus-Kindergarten, Gruppenraum Schmetterlinge und Gruppenraum Marienkäfer,
Kappelstraße 45,
- Altes Rathaus Klingenberg, Theodor-Heuss-Straße 113,
- Dienstl. Zentrum Biberach, Bürgeramt, Sitzungssaal, Am Ratsplatz 3.
Ist der Wahlraum, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist, nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen rollstuhlgerechten Wahlraum des Wahlkreises gewählt werden. Sie finden alle Wahlräume des Stadtgebiets mit der Information „rollstuhlgerecht“ oder „nicht barrierefrei“ im Online-Stadtplan.
Hilfspersonen
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfestellung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfeleistung ist dem Wahlvorstand bekannt zu geben und auf technische Hilfe bei der von den Wahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse, die sie von der Wahl eines anderen erlangt, verpflichtet.
Wie bereits bei früheren Parlamentswahlen wird auch bei der Landtagswahl 2026 eine repräsentative Wahlstatistik nach dem Wahlstatistikgesetz durchgeführt. Dafür hat die Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt und unter Einbeziehung der betroffenen Städte und Gemeinden 272 Wahlbezirke (einschließlich 86 Briefwahlbezirke) zufällig ausgewählt, darunter auch drei Urnenwahlbezirke der Stadt Heilbronn:
002-66 (Wahllokal im Ev. Johannes-Kindergarten, Gruppenraum rechts, Nürnberger Straße 17)
003-72 (Wahllokal im Ev. Petrus-Kindergarten, Gruppenraum Schmetterlinge, Kappelstraße 45)
005-61 (Wahllokal in der Alten Kelter, Abteilung A, Auf dem Bau 8).
Wählerinnen und Wähler in diesen Urnenwahlbezirken erhalten deshalb Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ist auf dem Stimmzettel in der linken oberen Ecke angebracht.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie sie abgestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden. Die Statistik ist anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben – das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt. Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden nach der Wahl vom Statistischen Landesamt und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet.
Weitere Informationen zur Wahlstatistik finden Sie im Informationsflyer.
Die Stimmenauszählung erfolgt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale ab 18.00 Uhr. Noch am Abend des Wahltags wird ein vorläufiges Wahlergebnis ermittelt.
Die Ergebnisermittlung für den Wahlkreis 18 Heilbronn können Sie am Wahlabend online verfolgen.
In den Tagen nach der Wahl werden die Feststellungen der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände überprüft. Der Kreiswahlausschuss stellt am 11. März 2026 in öffentlicher Sitzung das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis fest.
Weitere interessante Informationen zur Landtagswahl finden Sie unter folgenden Links:
Wahlen
Leiterin: Frau Faber
Marktplatz 7, 1. OG, Zi. 164-167
74072 Heilbronn
- Tel. 07131 56-2071
- Tel. 07131 56-2223
- Fax: 07131 56-4289
- E-Mail: wahlen@heilbronn.de

