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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

Landtagswahl 2026

In Baden‐Württemberg wird am 8. März 2026 ein neuer Landtag gewählt. Die Wahlberechtigten können am Wahlsonntag über die Zusammensetzung des 18. Landtags mitbestimmen. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt.

Der Landtag von Baden‐Württemberg mit Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Diese werden landesweit in 70 Wahlkreisen gewählt.

Der Wahlkreis 18 Heilbronn besteht aus dem Stadtkreis Heilbronn und den Gemeinden Flein, Leingarten, Nordheim und Talheim des Landkreises Heilbronn.

Zum Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 18 Heilbronn wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg Oberbürgermeister Harry Mergel berufen.

Bei der Wahl zum 18. Landtag von Baden‐Württemberg haben die Wählerinnen und Wähler zum ersten Mal zwei Stimmen - wie bei der Bundestagswahl. In jedem Wahlkreis wird mit der Erststimme eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Gewählt ist die Bewerberin oder der Bewerber mit den meisten Erststimmen (Direktmandat). Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag insgesamt.

Der Landtag wird alle fünf Jahre gewählt. Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Die Wahllokale sind von 8 – 18 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen

  • alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden‐Württemberg haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Zur Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden‐Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig haben Wählerinnen und Wähler – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: Eine für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei.

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landeslisten) gewählt.

In jedem Wahlkreis wird mit der Erststimme eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter direkt gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erreicht hat (Direktmandat). Für die Verteilung der nach den Landeslisten zu besetzenden Sitze werden die für jede Landesliste abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt.

In den Wahlkreisen erlangte Direktmandate verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Zweitstimmen ermittelte Sitzzahl im Land übersteigen (Überhangmandate). Erlangt eine Partei Überhangmandate, so erhöht sich die Zahl der Sitze über 120 hinaus, bis das gemäß Zweitstimmen ermittelte Sitzverhältnis wiederhergestellt ist (Ausgleichsmandate).

Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur die Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 Prozent aller im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Wählbar ist jede für die Landtagswahl wahlberechtigte Person, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und nicht infolge Richterspruchs von der Wählbarkeit oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter ausgeschlossen ist. Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Wahlkreis wird nicht vorausgesetzt.

Wahlberechtigte Personen müssen 

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Baden‐Württemberg wohnhaft sein (bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung) oder sich gewöhnlich aufhalten und
  • dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wahlvorschläge können bis Dienstag, 23. Dezember 2025, 18 Uhr, eingereicht werden. 

Voraussichtlich ab dem 26. Januar 2026 werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet (z.B. per QR-Code) oder per Post stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an briefwahl@heilbronn.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnanschrift in Heilbronn auch Ihr Geburtsdatum angeben. Nach Lieferung der Stimmzettel werden dann die Briefwahlunterlagen versendet.

Weitere Informationen zur Landtagswahl erhalten Sie auf der Seite des Innenministeriums Baden-Württemberg.

Bürgeramt
Wahlen
Leiterin: Frau Faber
Marktplatz 7, 1. OG, Zi. 164-167
74072  Heilbronn