Plakatwerbung
Zur Regelung der Plakatwerbung im Stadtgebiet Heilbronn hat der Gemeinderat am 27. November 2025 eine neue Satzung beschlossen. Diese ist unmittelbar nach Bekanntgabe in der nächsten Ausgabe der Heilbronner Stadtzeitung gültig und löst die bisherige Plakatierungsrichtlinie ab.
Die Satzung regelt insbesondere die Inhalte der Werbung, aber auch Anzahl, Art, Größe, Dauer und Standorte der Werbung.
Grundsätzlich ist vor der Plakatierung bei der Stadt Heilbronn, Amt für Straßenwesen, eine Sondernutzungserlaubnis einzuholen.

