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Ist die Erschließung gesichert?

Ein Bauvorhaben ist, abgesehen von den bereits genannten Kriterien, nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist. Voraussetzungen hierfür sind:

  • eine verkehrsmäßige Anbindung an eine Straße
  • ein Elektrizitätsanschluss
  • ein Wasseranschluss
  • ein Abwasseranschluss.

Die Erschließungsanlagen müssen zum Zeitpunkt des Bezuges eines Gebäudes ordnungsgemäß benutzbar sein. Sie sollten sich rechtzeitig über die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen informieren und sich vor allem vergewissern, wann die Erschließungsanlagen hergestellt werden bzw. benutzbar sind. Das Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes berechtigt alleine noch nicht zum Bauen. Es kann vorkommen, dass der Zeitraum zwischen Inkrafttreten eines Bebauungsplanes und der Benutzbarkeit der Erschließungsanlagen einige Jahre beträgt.