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Kinderschutz

Tipp

Die Anlaufstelle Kinderschutz nimmt keine Meldungen an. Meldungen richten Sie bitte an den Sozialen Dienst.

Im Kinderschutz geht es darum, die positiven Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln und zu verstetigen.

Der Schutz des Kindeswohls ist eine gemeinsame Aufgabe aller Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt stehen.

Die Anlaufstelle Kinderschutz berät Fachkräfte und Personen im Stadtgebiet Heilbronn, die mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt stehen. Für Fragen rund um das Thema Kinderschutz, wie Wahrnehmung des Schutzauftrages, Inanspruchnahme einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) sowie zum Verfahren, kann sie kontaktiert werden. Sie koordiniert den städtischen Pool an ieF und informiert u.a. über die Aufgaben und Rolle einer ieF.

Eine weitere Aufgabe der Netzwerkkoordinatorin ist es, Vereine und freie Jugendhilfeträger in der Stadt Heilbronn über den Vereinbarungsabschluss „Kinderschutz ist Ehrensache“ zu informieren und zu beraten.

Wenn sich Ihr Arbeitsort im Landkreis Heilbronn befindet, dann wenden Sie sich bitte für eine ieF an den Landkreis Heilbronn unter der Telefonnummer 07131 994-338.

Weitere Hilfsangebote

Werden Fachkräften oder Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, haben sie einen Beratungsanspruch auf eine ieF.

Bei einer gegenwärtigen Kindeswohlgefährdung ist jede Person befugt, die Informationen an das Jugendamt weiterzugeben. In allen unklaren Situationen, ob eine Kindeswohlgefährdung droht oder vorhanden ist, empfiehlt es sich, eine Beratung durch eine ieF in Anspruch zu nehmen.

Alle Einrichtungen und Dienste, die Leistungen nach dem achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erbringen, sind verpflichtet eine ieF beratend hinzuzuziehen.

Eine ieF ist eine Fachkraft, die eine Schulung absolviert und Berufserfahrung im Kinderschutz hat. Sie unterstützt bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos und bespricht das Verfahren sowie die Vorgehensweise. Die ieF trägt keine Fallverantwortung und führt die Beratung anonym durch. Jeder Anruf sowie jede persönliche Beratung werden vertraulich behandelt. Es erfolgt keine Information an das Jugendamt.

Der städtische Pool an ieF umfasst Fachkräfte aus verschiedenen Berufen und Arbeitsfeldern. Die Fachkräfte des städtischen Pools beraten nach einheitlichen Qualitätsstandards. Weitere Informationen können Sie im Konzept „Inanspruchnahme einer insoweit erfahrenen Fachkraft (ieF) der Stadt Heilbronn“ nachlesen.

Nachfolgend finden Sie alle ieF, die Sie für eine Beratung direkt kontaktieren können.