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Blitzermarathon 2025

Bürgerbeteiligung - Dort kontrollieren, wo es wichtig ist

Beteiligung vom 15. bis 29. Juli – Geschwindigkeitskontrollen vom 4. bis 10. August

Raserei vor Schulen oder gefährliche Manöver an Fußgängerüberwegen – immer wieder gefährden einzelne Verkehrsteilnehmer durch überhöhte Geschwindigkeit andere Menschen. Um gezielt dort zu kontrollieren, wo sich Heilbronnerinnen und Heilbronner am häufigsten über zu schnelles Fahren beschweren, setzt die Stadt auch in diesem Jahr auf eine Bürgerbeteiligung zum Blitzermarathon.

Vom 15. bis zum 29. Juli sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, gefährliche oder problematische Stellen in Heilbronn und den Stadtteilen zu melden. Hinweise können bequem online über das untenstehende Formular eingereicht werden. Wer keine Möglichkeit hat, sich online zu beteiligen, kann seine Hinweise auch telefonisch während der städtischen Bürozeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr) unter der Nummer 07131 56-2050 abgeben.

Basierend auf den Meldungen werden häufig genannte Gefahrenstellen ausgewählt und während des Blitzermarathons vom 4. bis 10. August überwacht. Ziel der Aktion ist es, das Bewusstsein für Geschwindigkeitsbegrenzungen zu schärfen und die Straßen für alle sicherer zu machen.

 

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Meldungen möglich: 15. bis 29. Juli 2025
  • Blitzermarathon: 4. bis 10. August 2025
  • Wo? In Heilbronn und den Stadtteilen
  • Ziel: Mehr Verkehrssicherheit durch gezielte Geschwindigkeitskontrollen
  • Wie melden? Direkt hier auf dieser Seite oder telefonisch
  • Telefonische Meldung: Unter 07131 56-2050; Mo, Di, Mi, Fr: 8.30 – 12.00 Uhr | Do: 14.00 – 18.00 Uhr

Bürgerbeteiligung Blitzermarathon

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Auf der Webseite der Stadt Heilbronn bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Online-Bürgerbeteiligung an. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, wenn sie das Online-Formular zum Blitzermarathon nutzen.

I. Verantwortlicher

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten:

Stadt Heilbronn       
Vertretungsberechtigt:
Oberbürgermeister Harry Mergel
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Tel.: 07131 56-0
Fax: 07131 56-2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Stadt Heilbronn
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Heilbronn
Moltkestraße 35
74072 Heilbronn
Tel.: 07131 562808
E-Mail: datenschutzbeauftragter@heilbronn.de 

II. Verarbeitungszweck und Datenkategorie

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen Ihrer Online-Stellungnahmen zum Blitzermarathon, welche Sie durch Ausfüllen der Eingabemaske abgeben können.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme zum Blitzermarathon abgeben, werden folgende Daten verarbeitet: Personendaten (Name, Adresse), abgegebene Stellungnahme.

III. Rechtsgrundlage

Bei den mit Sternchen gekennzeichneten Felder handelt es sich dabei um Pflichtfelder. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Eingabefelder, welche nicht mit einem Sternchen gekennzeichnet sind, sind optionale Felder, welche Sie freiwillig ausfüllen können. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei Ausfüllen der optionalen Felder ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beteiligung. Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu anderen Zwecken erfolgt nicht. 

IV. Speicherdauer

Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Verarbeitungszweck entfällt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gegeben sind. Im letztgenannten Fall erfolgt die Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.

V. Betroffenenrechte

Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie nach der DSGVO folgende Rechte:

Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Sie haben das Recht, eine Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie ein Auskunftsrecht über diese verarbeiteten personenbezogenen Daten und über die in Art. 15 Abs. 1 DSGVO aufgeführten Informationen.

Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten beziehungsweise die Vervollständigung Sie betreffender unvollständiger Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO

Sie haben das Recht zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn einer der in Art. 17 Abs. 1 DSGVO aufgeführten Gründe vorliegt.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

Sie haben das Recht, die Einschränkung von Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn einer der in Art. 18 Abs. 1 DSGVO aufgeführten Gründe vorliegt.

Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO

 Sie haben das Recht, bei Vorliegen einer der in Art. 20 DSGVO aufgeführten Fällen, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, beziehungsweise die Übermittlung dieser Daten an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.

Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Ihren Widerspruch richten Sie bitte an ordnungsamt@heilbronn.de.

Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO

Sie haben das Recht, sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeiten, der Datenverarbeitung für die Zukunft zu widersprechen. Bitte beachten Sie, dass durch den Widerruf der Einwilligung die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf unberührt bleibt. Ihren Widerruf richten Sie bitte an ordnungsamt@heilbronn.de.

Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Die für die Stadt Heilbronn zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 LDSG der

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