Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs „Lückenstraße Flurstück 1201/5“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 08.05.2025 folgendem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 101/3 Heilbronn-Frankenbach
„Lückenstraße Flurstück 1201/5“
mit örtlichen Bauvorschriften.
Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungsbüros Käser Ingenieure vom 07.03.2025 umgrenzt und umfasst das Flurstück 1201/5 (siehe Übersichtsplan).
Planungsziel
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um auf einer brachliegenden innerörtlichen Fläche ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten inklusive Tiefgarage und zugehörigen Nebenanlagen bauen zu können. Der Standort bietet sich aufgrund der zentralen und integrierten Lage städtebaulich als „Baulücke“ für eine angemessene Innenentwicklungsmaßnahme zur Generierung von Wohnraum an.
Maßgebende Unterlagen
Maßgebend ist der Lageplan des Planungsbüros Käser Ingenieure vom 07.03.2025 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisensowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des Büros Andreas Mörlein vom 07.03.2025.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten:
- die Begründung vom 07.03.2025 und
- artenschutzrechtliche Bewertung des Büros Wagner + Simon GmbH vom 19.08.2024.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Veröffentlichung des Entwurfs
Die maßgebenden Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02.06.2025 – 15.07.2025
im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3235).
Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.
Heilbronn, 09.05.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Ringle
Bürgermeister