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Bürgerämter

Zum Bürgeramt gehören: 

Das Bürgeramt ist damit für nahezu alle Anliegen der Einwohner zuständig. Außerdem ist das Bürgeramt für die Durchführung von Wahlen und das öffentlich-rechtliche Namensrecht zuständig.

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bereich. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu einer eventuellen Beschränkung bei sehr hohem Besucheraufkommen.