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Bürgerämter

Zum Bürgeramt gehören: 

Das Bürgeramt ist damit für nahezu alle Anliegen der Einwohner zuständig. Außerdem ist das Bürgeramt für die Durchführung von Wahlen und das öffentlich-rechtliche Namensrecht zuständig.

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Bereich. Wenden Sie sich bitte möglichst an das Bürgeramt Ihres Stadtteils. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu einer eventuellen Beschränkung bei sehr hohem Besucheraufkommen.