Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.

Informationen zur Plakatierung im Stadtgebiet anlässlich der Landtagswahl 2026

Der Wahltag für die Landtagswahl 2026 wurde auf den 8. März 2026 bestimmt. 

Im Landtagswahlrecht gibt es gravierende Änderungen (u.a. Einführung Zweistimmen-Wahlrecht), so dass die Parteien nun erstmals wie bei einer Bundestagswahl einen Kreiswahlvorschlag für den Wahlkreis 18 Heilbronn und eine Landesliste für Baden-Württemberg einreichen können. Die Einreichungsfrist endet einheitlich am Dienstag, 23. Dezember 2025, 18 Uhr(gesetzliche Frist).

Sowohl der Kreiswahlausschuss als auch der Landeswahlausschuss entscheiden am Freitag, 09. Januar 2026, über die Zulassung (ebenfalls gesetzlich festgelegt). Die Sitzungen finden nachmittags statt, in Heilbronn ist diese für 14 Uhr vorgesehen. 

Daraus ergeben sich für die Genehmigungen von Informationsständen und Plakatierungen folgende Vorgehensweisen: 

Eine Erlaubnis zur Plakatwerbung an öffentlichen Straßen für max. 250 Werbetafeln mit höchstens zwei werbenden Seiten (max. 500 Werbeträger) erhalten Bewerber (Parteien und Einzelbewerberinnen und -bewerber) auf Antrag. Pro Werbeträger muss ein von der Stadt Heilbronn ausgegebenes Siegel angebracht werden. Werden zwei Werbeträger zu einer Werbetafel zusammengefasst, ist ein Siegel ausreichend. 

Parteien und Einzelbewerberinnen und –bewerber, können bis zum 09. Januar 2026 beim Amt für Straßenwesen Anträge für Plakatwerbung stellen. Den entsprechenden Antrag für Wahlwerbung finden Sie auf dieser Internetseite unter den Downloads. Plakatierungsbeginn ist der 22. Januar 2026 ab 18 Uhr. Die Sondernutzungserlaubnis mit den Wahlsiegeln kann ab dem 19. Januar 2026 (in der Zeit von 8 – 16 Uhr) im Technischen Rathaus, 1. OG, Zimmer A 1.22 abgeholt werden. 

Nach dem 9. Januar 2026 können selbstverständlich weiterhin Anträge eingereicht werden, jedoch können wir eine rechtzeitige Bearbeitung bis zum Plakatierungsbeginn nicht zusichern.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Amt für Straßenwesen, unter der Telefonnummer 07131/56-1218 oder an wahlplakate@heilbronn.de . 

 

Eine Erlaubnis für Großflächenplakatwerbung an öffentlichen Straßen für max. 30 Großflächenwerbetafeln (eine werbende Seite) erhalten Bewerber (Parteien und Einzelbewerberinnen und -bewerber) auf Antrag. Zugelassen für Großflächenwerbung sind Wesselmänner und Bauzaunbanner. Insbesondere bei Bauzaunbannern ist auf eine standfeste Aufstellung zu achten. Sofern Wesselmänner und Bauzaunbanner doppelseitig bedruckt sind, wird die zweite Seite als separate Seite Wahlwerbung gewertet. Weiterhin wird als separate Seite gewertet, wenn einseitige Wesselmänner und Bauzaunbanner direkt nebeneinander oder als Dreieck aufgestellt werden. 

Den entsprechenden Antrag sowie die Großflächenübersichtsliste finden Sie auf dieser Internetseite unter den Downloads. Bitte geben Sie bei Antragstellung die Buchstabennummerierung des gewünschten Standplatzes an. Grundsätzlich ist die Angabe sogenannter Wunschstandplätze möglich. Bei Überschneidungen von Wunschstandplätzen kann die gewünschte Zuteilung nicht garantiert werden. Das Amt für Straßenwesen genehmigt in diesem Fall andere Standplätze in der Sondernutzungserlaubnis.

Parteien und Einzelbewerberinnen und –bewerber können bis zum 9. Januar 2026 beim Amt für Straßenwesen Anträge für Großflächenplakatwerbung stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf dieser Internetseite unter den Downloads. Plakatierungsbeginn ist der 22. Januar 2026 ab 18 Uhr. Der Versand der Sondernutzungserlaubnis erfolgt via Mail bis spätestens 19. Januar bis 16 Uhr.

Nach dem 9. Januar 2026 können selbstverständlich weiterhin Anträge eingereicht werden, jedoch können wir eine rechtzeitige Bearbeitung bis zum Plakatierungsbeginn nicht zusichern und es muss mit zugeordneten Standplätzen gerechnet werden. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Amt für Straßenwesen, unter der Telefonnummer 07131/56-1218 oder an wahlplakate@heilbronn.de . 

Anträge für Informationsstände in der Kernstadt im Zuge der Landtagswahl am 08.03.2026 können bis zum 09. Januar 2026 beim Amt für Straßenwesen eingereicht werden. 

Somit kann in der Kalenderwoche 3 im Jahr 2026 eine gleichberechtigte Aufteilung der Standplätze geprüft und genehmigt werden.

Grundsätzlich ist die Angabe eines sogenannten Wunschstandplatzes möglich, aufgrund anderweitiger Sondernutzungen für Veranstaltungen und anderen bereits genehmigter Jahresinformationsständen kann die Zuteilungen nicht immer garantiert werden. Die entsprechenden Belegungspläne befinden sich auf dieser Internetseite unter den Downloads. Eine Doppelbelegung ist nicht möglich. Das Amt für Straßenwesen prüft und genehmigt in diesem Fall automatisch andere Standplätze in der Sondernutzungserlaubnis. 

Nach dem 09. Januar 2026 können selbstverständlich weiterhin Anträge eingereicht werden, jedoch muss dann mit zugeordneten Standplätzen gerechnet werden. Informationsstände im Zuge der Wahl werden grundsätzlich erst 6 Wochen vor der Landtagswahl, demnach ab dem 22. Januar 2026 erteilt.

Bitte beachten Sie weiter, dass je Partei bzw. Einzelbewerberin und-bewerber maximal je ein Informationsstand an drei Werktagen pro Kalenderwoche genehmigt werden kann.

Auch bei dieser Wahl geben wir Partei bzw. Einzelbewerberin und -bewerber zusätzlich die Möglichkeit jederzeit ohne eine Sondernutzungserlaubnis vom Amt für Straßenwesen in den übrigen Stadtteilen sowie im Neckarbogen einen Informationsstand ohne Sondernutzungserlaubnis aufzustellen. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zum 8. März 2026.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Amt für Straßenwesen, unter der Telefonnummer 07131/56-2971 oder an sondernutzung@heilbronn.de .

 

Amt für Straßenwesen
Anett Bernhardt
Cäcilienstraße 49
74072  Heilbronn