Bescheinigung für die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln auf Reisen
Wenn Sie regelmäßig Betäubungsmittel einnehmen müssen und eine Reise planen, benötigen Sie für die Mitnahme Ihrer Medikamente eine vom verordnenden Arzt ausgefüllte und vom Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung. Nur mit einer gültigen Bescheinigung können Sie Ihre notwendigen Medikamente legal mit ins Ausland nehmen.
Wichtige Hinweise
- Bitte vereinbaren Sie einen vor Ort Termin unter den angegebenen Kontaktdaten mit einem Vorlauf von 4 Tagen vor Abreise
- Das städtische Gesundheitsamt Heilbronn kann Ihre Bescheinigung nur beglaubigen, wenn Sie im Stadtkreis Heilbronn wohnhaft sind. Personen die im Landkreis Heilbronn wohnhaft sind, wenden sich bitte an das Landratsamt Heilbronn.
- Für jedes Betäubungsmittel (jede Packung) wird eine separate Bescheinigung benötigt
- Die Dosierung des Medikamentes in Teil C der Bescheinigung muss in mg oder ml angegeben sein
- Gültigkeitsdauer der Bescheinigung maximal 30 Tage
- Eine beauftragte Person darf keine Betäubungsmittel für andere Personen mitnehmen, da Betäubungsmittel ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen
- Zu Ihrem vor Ort Termin müssen Sie alle angeforderten Formulare mitbringen
- Wenn die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungsgemäß (Anleitung siehe unten) ausgefüllt und unterschieben sind, erfolgt keine Beglaubigung durch das Gesundheitsamt
- Sollte in Ihrem Zielreiseland eine Mitnahme von Betäubungsmitteln bei einer Reisedauer von mehr als 30 Tagen möglich sein, bitten wir Sie, uns entsprechende Nachweise der diplomatischen Vertretung zusätzlich einzureichen
Voraussetzungen
- Sie haben ein von Ihrem zuständigen Arzt/Ärztin ein verschriebenes Betäubungsmittel
- Sie planen eine Reise ins Ausland
Erforderliche Unterlagen
Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums (Schengen-Staaten):
- Formular Schengenraum
- als Bescheinigung für Reisen innerhalb des Schengen-Raums
- Teile A-C vollständig ausgefüllt, Teil A von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin unterschrieben und gestempelt
- Original-Rezept des verschriebenen Betäubungsmittels (bei E-Rezepten fragen Sie in Ihrer Arztpraxis nach einem Papierausdruck)
- gültiges Ausweisdokument zum Termin
- Bei Minderjährigen Personalausweis, Reisepass oder ggfls. Geburtsurkunde, sowohl des Minderjährigen, als auch des Erziehungsberechtigten
- Bei Abholung durch Dritte sind eine Vollmacht sowie die Personalausweise der abzuholenden und/oder der bevollmächtigten Person/en vorzulegen
- Weitere Anmerkungen zum Ausfüllen der Bescheinigung finden sie hier.
Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums:
- Musterformular Nicht-Schengenraum
- als mehrsprachige ärztliche Bescheinigung mit Angaben zu Dosierung, Wirkstoff und Reisedauer
- Original-Rezept des verschriebenen Betäubungsmittels (bei E-Rezepten fragen Sie in Ihrer Arztpraxis nach einem Papierausdruck)
- gültiges Ausweisdokument zum Termin
- Bei Minderjährigen Personalausweis, Reisepass oder ggfls. Geburtsurkunde, sowohl des Minderjährigen, als auch des Erziehungsberechtigten
- Bei Abholung durch Dritte sind eine Vollmacht sowie die Personalausweise der abzuholenden und/oder der bevollmächtigten Person/en vorzulegen
Kosten und Bezahlung
- Pro Bescheinigung: 16,50 €
- EC-Zahlung vor Ort im Gesundheitsamt
Häufige Fragen
Bei rechtzeitiger Einreichung (mindestens 7 Tage vor Reiseantritt) und vollständigen Unterlagen können wir Ihnen zeitnah einen Termin zur Beglaubigung anbieten. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Eingang Ihrer Dokumente.
Für jedes verschriebene Betäubungsmittel benötigen Sie eine separate Bescheinigung. Das bedeutet: Bei drei verschiedenen Medikamenten brauchen Sie drei Bescheinigungen, die jeweils einzeln beglaubigt werden müssen.
Nein, jede Bescheinigung gilt nur für eine konkrete Reise. Bei einer neuen Reise müssen Sie eine neue Bescheinigung beantragen und beglaubigen lassen.
Nein. Für Schengen-Staaten gibt es einheitliche Regelungen. Für Länder außerhalb des Schengen-Raums müssen Sie sich vorab bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat über die spezifischen Einreisebestimmungen informieren.
Bahnhofstraße 2
74072 Heilbronn
- Tel. 07131 56-3540
- Fax: 07131 56-3539
- E-Mail: gesundheitsamt@heilbronn.de
Anmeldung Zimmer 2.71
Regelöffnungszeiten
Montag: 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Dienstag: 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Die Kasse ist montags geschlossen, ansonsten zu den oben genannten Regelöffnungszeiten geöffnet.
Termine zur Beratung von sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten „HIV/STI" finden donnerstags zwischen 15.00 – 17.15 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter 07131 56-3540 oder E-Mail: gesundheitsamt@heilbronn.de statt.
Es werden anonyme und kostenlose HIV-Tests und Tests auf andere sexuell übertragbare Krankheiten sowie Beratungen angeboten.
Die Befundmitteilung erfolgt donnerstags zwischen 14.00 - 14.30 Uhr.
Die Termine zur Gesundheitlichen Beratung für Prostituierte finden nach vorheriger Terminvereinbarung unter: Tel. 07131 56-3540 oder online über unsere Homepage statt.
Sonstige Beratungen nach Vereinbarung.


