Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Am 29.07.2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten.
Für neue (fossile) Heizungen ab dem 28.07.2026 kommt die Biotreppe zur Anwendung. Dh ab
- 2029 - 10% Biogas
- 2030 - 5% Biogas
- 2035 - 30% Biogas
- 2040 - 60% Biogas.
Die Stufen können alternativ durch die Hinzunahme einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe für eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt werden.
Bis dahin sind min. 15% erneuerbare Energien oder Ersatzmaßnahmen nach dem EWärmeG nachzuweisen.
Weitere Fragen und Antworten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG):


