Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1
Man sieht den Spatenstich der Nordumfahrung

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Am 29.07.2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten.
Für neue (fossile) Heizungen ab dem 28.07.2026 kommt die Biotreppe zur Anwendung. Dh ab

  • 2029 - 10% Biogas
  • 2030 - 5% Biogas
  • 2035 - 30% Biogas
  • 2040 - 60% Biogas.

Die Stufen können alternativ durch die Hinzunahme einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe für eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllt werden. 

Bis dahin sind min. 15% erneuerbare Energien oder Ersatzmaßnahmen nach dem EWärmeG nachzuweisen. 

Weitere Fragen und Antworten zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG):