Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs "Bereich Theodor-Heuss-Straße 1 - 30"
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 28.09.2026 folgendem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:
Bebauungsplan 51/14 Heilbronn-Klingenberg
„Bereich Theodor-Heuss-Straße 1 - 30“
mit örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen, nachrichtlichen Übernahmen und Erläuterungen
zur Änderung des Baulinienplans 51/6.
Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12.08.2026 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:
100 teilw. (Theodor-Heuss-Str.), 137, 137/1, 138, 138/1, 138/8, 138/9, 140/5, 140/6, 140/7, 141, 142, 144, 145, 149, 150, 151, 152/2, 153/1, 153/2, 153/3, 153/4, 154/1, 154/2, 154/3, 155/1, 155/2, 156, 157, 158 teilw., 159/1 teilw., 159/2, 159/3 (siehe Übersichtspläne).
Planungsziel
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die Gestaltung und Zulässigkeit von Werbeanlagen einheitlich im Geltungsbereich zu regeln. Ziel ist eine konsistente städtebauliche Entwicklung sowie die Sicherung eines geordneten und qualitativ hochwertigen Erscheinungsbildes der Theodor-Heuss-Straße.
Maßgebende Unterlagen
Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 12.08.20026 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen, nachrichtlichen Übernahmen und Erläuterungen.
Für den Bebauungsplan gilt die Begründung vom 12.08.2026.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Veröffentlichung des Entwurfs
Die maßgebenden Unterlagen sowie werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19.10.2026 – 01.12.2026
im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Foyer im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3238).
Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.
Heilbronn, 29.09.2026
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Ringle
Bürgermeister




