Bezirksbeirat
In Baden-Württemberg ist der Bezirksbeirat ein ehrenamtliches Gremium, das etwa in Stadtkreisen oder Großen Kreisstädten gebildet werden kann, um die Bürgernähe in den einzelnen Stadtbezirken zu stärken.
Die rechtliche Grundlage bildet § 65 der Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg. Zu den Kernaufgaben gehören:
- Anhörungsrecht: Der Bezirksbeirat muss zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen, rechtzeitig gehört werden. Dies umfasst in Heilbronn beispielsweise alle Themen über die der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zu entscheiden hat (z.B. Bebauungspläne, Neubau/Sanierungen öffentlicher Einrichtungen, Grundstücksgeschäfte, etc.).
- Beratungsfunktion: Das Gremium berät die örtliche Verwaltung in allen bezirksspezifischen Fragen und spricht Empfehlungen für den Gemeinderat aus.
- Antrags- und Vorschlagsrecht: Die Mitglieder können Anträge an die Stadtverwaltung richten, um Verbesserungen im Bezirk anzustoßen.
- Teilnahme an Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderats: Der Beirat kann ein Mitglied mit beratender Stimme in Gemeinderatsausschüsse entsenden, wenn Themen des eigenen Bezirks auf der Tagesordnung stehen.
In der Praxis wirkt der Bezirksbeirat als Interessenvertreter der lokalen Bevölkerung.
Anders als der Ortschaftsrat, der in Baden-Württemberg oft direkt gewählt wird und eigene Entscheidungsbefugnisse hat, besitzt der Bezirksbeirat in der Regel keine eigenständige Entscheidungsgewalt. Er wird auf Grundlage des Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom Gemeinderat bestellt. Dennoch ist seine Expertise für die Stadtpolitik wichtig, da er die spezifischen Bedürfnisse eines Stadtteils direkt in die Entscheidungsprozesse des Rathauses einbringt.
Mitglieder, Sitzungstermine und Tagesordnungen
Geschäftsstelle des Gemeinderats
Leiter: Herr Brändle
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
- Tel. 07131 56-2225
- Fax: 07131 56-3299
- E-Mail: geschaeftsstelle.gemeinderat@heilbronn.de


