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Zensus 2022

Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt.

Der Zensus umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Der Zensus findet in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.

Das Ziel des Zensus ist die Ermittlung der Einwohnerzahlen in Deutschland sowie die Erhebung zentraler Strukturdaten, die eine Aussage darüber erlauben, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs‐ und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist daher eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert wird.
 

Der Zensus 2022 wird von den Statistischen Landesämtern organisiert und mit Unterstützung der Städte und Gemeinden durchgeführt. Auch die Stadt Heilbronn beteiligt sich an der Durchführung des Zensus 2022 und wird dabei vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg begleitet.

Die Durchführung der Haushaltsbefragung und der Erhebung der Sonderbereiche wird durch kommunale Zensus-Erhebungsstellen organisiert. Die Mitarbeitenden der Zensus-Erhebungsstelle stehen als Ansprechpersonen für Bürger*innen zur Verfügung und koordinieren die Arbeit der Zensus-Erhebungsbeauftragten (Interviewer*innen).

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird direkt durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt.
 

Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürger*innen direkt befragt werden, stützt sich der Zensus 2022 auf bereits bestehende Verwaltungsregister. Grundlage ist das Einwohnermelderegister der jeweiligen Kommune. Beim registergestützten Zensus werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei gesetzliche Auskunftspflicht (§ 23 ff. Zensusgesetz (ZensG 2022)). 

Zudem werden alle Bürger*innen, die in Wohnheimen leben (z. B. Studierendenwohnheime, Arbeiterwohnheime) befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Justizvollzugsanstalten, Altenheimen oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Für die Zählung der Gebäude- und Wohnungen werden alle Eigentümer*innen, bzw. die Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt.
 

Neben Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand werden unter anderem auch die Staatsangehörigkeit und die Wohnsituation (Anzahl gemeldeter Personen pro Wohnung) erfasst. Ein Teil der Auskunftspflichtigen wird zudem zu sogenannten „Strukturmerkmalen“ wie beispielsweise Ausbildung und Berufstätigkeit befragt.

Ja, Personen, die im Rahmen der Zufallsstichprobe Teil der Befragungen sind, müssen gemäß § 23 Zensusgesetz 2022 Auskunft geben. Die Auskunftspflicht ist notwendig, um die Qualität sowie die Genauigkeit der Zensusergebnisse zu garantieren.

Die Personen, die Auskunft geben müssen, werden von den Erhebungsbeauftragten im Voraus über eine Terminankündigungskarte angeschrieben und über die bevorstehenden Befragungen informiert.

Bei den Erhebungen im Rahmen des Zensus 2022 wird der Schutz Ihrer Persönlichkeits- und Privatsphäre sehr ernst genommen!

Um den Datenschutz innerhalb der Erhebungsstelle garantieren zu können, wird die Erhebungsstelle von anderen Verwaltungsstellen räumlich, organisatorisch und personell getrennt. Die Mitarbeiter*innen der Erhebungsstelle und die Erhebungsbeauftragten, die die Befragungen vor Ort durchführen, verpflichten sich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zur Wahrung des Statistikgeheimnisses. Die abgegebene Verpflichtung ist für alle Beteiligten auch nach dem Ende der Tätigkeit bei der Erhebungsstelle weiterhin bindend. 

Die bei den Befragungen gewonnenen Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und werden stets unter Verschluss gehalten. Darüber hinaus dürfen die Daten nicht an weitere staatliche oder an nicht-staatliche Stellen weitergegeben sowie nicht von der Erhebungsstelle für eigene Zwecke ausgewertet oder verarbeitet werden. 
 

Alle Erhebungsbeauftragten der Stadt Heilbronn erhalten einen Erhebungsbeauftragten-Ausweis, der dazu ermächtigt, Befragungen durchführen zu können. Diese Ausweise werden erst nach der Verpflichtung auf das Statistikgeheimnis und den Datenschutz durch die Erhebungsstelle ausgegeben.

Sollten Sie Auffälligkeiten bemerken, kontaktieren Sie bitte die oben aufgeführten Ansprechpartner.

Nein. Die Erhebungsbeauftragten sind dazu angehalten, die Befragungen an der Haustüre bzw. im Hausgang durchzuführen.

Die Erhebungen im Rahmen des Zensus 2022 sollen möglichst im Freien, bspw. an der Haustüre erfolgen. Erhebungsbeauftragte erhalten für die Befragungen FFP2-Masken sowie Desinfektionsmittel, um die Materialien nach den Befragungen reinigen zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Erhebungsstelle Zensus 2022 unter den oben rechts aufgeführten Kontaktdaten.