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Zensus 2022

Wie viele Menschen leben in den Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime? Wo muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, fand im Jahr 2022 wieder ein Zensus statt.

Der Zensus 2022 wurde als registergestützte Bevölkerungszählung durchgeführt, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wurde. Daher musste die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten. Mit dem Zensus 2022 nahm Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die alle zehn Jahre stattfinden soll. 

Der Zensus umfasst eine bundesweite Zählung sowohl der Bevölkerung als auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Der Zensus findet in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Aufgrund der Corona‐Pandemie wurde der zunächst für 2021 geplante Zensus in das Jahr 2022 verschoben.

Das Ziel des Zensus ist die Ermittlung der Einwohnerzahlen in Deutschland sowie die Erhebung zentraler Strukturdaten, die eine Aussage darüber erlauben, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs‐ und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist daher eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert wird.
 

Der Zensus wird von den Statistischen Landesämtern organisiert und mit Unterstützung der Städte und Gemeinden durchgeführt. Auch die Stadt Heilbronn beteiligte sich an der Durchführung des Zensus 2022 und wurde dabei vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg begleitet.

Generell wird die Durchführung der Haushaltsbefragung und die Erhebung der Sonderbereiche durch kommunale Zensus-Erhebungsstellen organisiert. Die Mitarbeitenden der Zensus-Erhebungsstelle stehen als Ansprechpersonen für Bürger*innen zur Verfügung und koordinieren die Arbeit der Zensus-Erhebungsbeauftragten (Interviewer*innen).

Die Gebäude- und Wohnungszählung wird direkt durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt.

Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung, bei der alle Bürger*innen direkt befragt werden, wurden für den Zensus 2022 bereits bestehende Verwaltungsregister genutzt. Grundlage ist das Einwohnermelderegister der jeweiligen Kommune. Beim registergestützten Zensus werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht dabei gesetzliche Auskunftspflicht (§ 23 ff. Zensusgesetz (ZensG 2022)). 

Zudem werden alle Bürger*innen, die in Wohnheimen leben (z. B. Studierendenwohnheime, Arbeiterwohnheime) befragt. In Gemeinschaftsunterkünften, wie Justizvollzugsanstalten, Altenheimen oder Krankenhäusern, ist die Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig.

Für die Zählung der Gebäude- und Wohnungen wurden alle Eigentümer*innen, bzw. die Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs‐ und Nutzungsberechtigte von Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt.

Neben Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand werden unter anderem auch die Staatsangehörigkeit und die Wohnsituation (Anzahl gemeldeter Personen pro Wohnung) erfasst. Ein Teil der Auskunftspflichtigen wird zudem zu sogenannten „Strukturmerkmalen“ wie beispielsweise Ausbildung und Berufstätigkeit befragt.

Bei den Erhebungen im Rahmen des Zensus wird der Schutz Ihrer Persönlichkeits- und Privatsphäre sehr ernst genommen! Es werden strenge Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die persönlichen Daten sicher gespeichert und verarbeitet werden. Die bei den Befragungen gewonnenen Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und werden stets unter Verschluss gehalten. Dar-über hinaus dürfen die Daten nicht an weitere staatliche oder an nicht-staatliche Stellen weitergegeben sowie nicht von der Erhebungsstelle für eigene Zwecke ausgewertet oder verarbeitet werden.

Der Zensus 2020 setzte verstärkt auf digitale Erhebungsmethoden. Dies erforderte umfangreiche technische Vorbereitungen und die Sicherstellung, dass alle Beteiligten Zugang zu und Verständnis für die neuen Technologien hatten. Um den Datenschutz innerhalb der Erhebungsstelle garantieren zu können, wird die Erhebungsstelle von anderen Verwaltungsstellen räumlich, organisatorisch und personell getrennt. Die Mitarbeiter*innen der Erhebungsstelle und die Erhebungsbeauftragten, die die Befragungen vor Ort durchführen, verpflichten sich vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zur Wahrung des Statistikgeheimnisses. Die abgegebene Verpflichtung ist für alle Beteiligten auch nach dem Ende der Tätigkeit bei der Erhebungsstelle weiterhin bindend.