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Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)

Seit 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes. Mit diesem Gesetz wird das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. 

Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.

Das GEG steht in Zusammenhang mit der EU-Gebäuderichtlinie, nach welcher alle neuen Gebäude ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen.

Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden, einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz sowie entsprechende Musterformulare für Erfüllungserklärungen finden Sie hier.