Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs „Bereich zwischen Friedrich-Ackermann-Straße und Robert-Bosch-Straße“
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.07.2025 dem Bebauungsplan-Entwurf zur Veröffentlichung zugestimmt:
Bebauungsplan 49A/30 Heilbronn-Sontheim
„Bereich zwischen Friedrich-Ackermann-Straße und Robert-Bosch-Straße“
zur Änderung der Bebauungspläne 48A/7, 48A/9, 48A/10, 48A/11, 48A/12, 49A/13, 49A/20, 49A/22, 49B/5 und die Ortsbausatzung vom 1939.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 26.05.2025 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:
für den Teilbereich A zwischen den Flurstücken Nr.
2973 (Kolpingstraße), 3734/3 (Friedrich-Ackermann-Straße), 3745 (Uhdestraße), 3720/2 teilw. innerhalb (Haberkornstraße), 3690/1 (Uhdestraße), 3270/3 (Spitzwegstraße), 3707 sowie 3707/3 und 3707/5
und
für den Teilbereich B zwischen den Flurstücken Nr.
2973 (Kolpingstraße), 3720/1 (Bottwarbahnstraße), 3270/3 teilw. innerhalb (Spitzwegstraße), 3277/1 (Bottwarbahnstraße), 3344 teilw. innerhalb (David-Friedrich-Strauß-Straße), 3701/2 teilw. innerhalb (Mauerstraße), 4045 (Leiblstraße), 3590/5, 3590/4, 3590/3, 3590/2, 4043, 3576/4, 3576/3, 3576/1, 3576/2, 3401 (Robert-Bosch-Straße), 5215 (Sontheimer Landwehr), 3396/6 teilw. innerhalb, 5194/3 (Sontheimer Landwehr), 3360, 3354/1 sowie 3354/2 (siehe Übersichtsplan).
Planungsziel
Die Aufstellung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die Ziele des Vergnügungsstätten- und Prostitutionsgewerbekonzepts in dem Bereich zwischen Friedrich-Ackermann-Straße und Robert-Bosch-Straße umsetzen zu können.
Maßgebende Unterlagen
Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 26.05.2025 mit dem Textteil des Planungs- und Baurechtsamts vom 26.05.2025 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen.
Für den Bebauungsplan gilt die Begründung des Planungs- und Baurechtsamts vom 20.03.2025. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Veröffentlichung des Entwurfs
Die maßgebenden Unterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
11.08.2025 – 23.09.2025
im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3069).
Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.
Heilbronn, 29.07.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Ringle
Bürgermeister