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Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs "Hohenloher Straße"

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 28.07.2025 dem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:

Bebauungsplan 161/10 Heilbronn–Horkheim
Hohenloher Straße“ 
mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung der Baulinienpläne 160/2, 162/1-4 und des Bebauungsplans 161/5.

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 07.07.2025 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:

315/1, 315/2, 318/3 teilw., 318/4, 318/5, 319, 320, 327, 330, 331, 332, 332/1, 337/2, 339, 340, 341, 342, 347 teilw. (Hohenloher Straße), 348, 351/3, 351/5, 353/1, 355, 355/3, 355/4, 358, 359 sowie 351 teilw. (Römerpfad) - siehe Übersichtsplan.

 

Planungsziel

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um eine städtebaulich geordnete und gleichzeitig maßvolle Entwicklung des Straßenzugs sicherzustellen. Dabei sollen bestehende Vorgartenzonen gesichert sowie die Anzahl der maximal zulässigen Zahl von Wohneinheiten in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße geregelt werden. In Verbindung mit den bereits bestehenden planungsrechtlichen Regelungen soll somit die städtebauliche Dichte ortsbildentsprechend gesteuert werden.

 

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend sind der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 07.07.2025 und der Textteil des Planungs- und Baurechtsamtes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen vom 07.07.2025.

Für den Bebauungsplan gilt die Begründung des Planungs- und Baurechtsamtes vom 07.07.2025.

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Veröffentlichung des Entwurfs

Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen (Geologie, Bergbau, Denkmalschutz, Raumordnung, Naturschutz, Artenschutz, Gewässerschutz, Altlasten und Immissionsschutz) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom


                                                                                             11.08. – 23.09.2025

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

 

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3069).

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.

Heilbronn, 29.07.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung


Ringle
Bürgermeister