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Boden

Die Böden sind die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Fruchtbare Böden sind eine begrenzte Ressource, welche es zu schützen gilt. Auf Böden werden nicht nur 98 Prozent unserer Nahrungsmittel produziert. Böden reinigen das versickernde Wasser, beeinflussen das Klima, steuern Stoffkreisläufe und sind somit das zentrale Fundament aller Landökosysteme.

Böden, welche in hunderten von Jahren entstanden sind, werden durch Erosion, Schadstoffeinträge und Überbauung mit Siedlungen und Verkehrswegen zerstört. Der Eintrag von Schadstoffen kann Böden zur Erzeugung von gesunden Lebensmitteln irreversibel unbrauchbar machen. Ziel der unteren Bodenschutzbehörde ist die Einhaltung der geltenden Vorgaben und Gesetzte zum Schutz des Bodens und im Sinne des öffentlichen Interesses.

In Heilbronn befinden sich vorwiegend hochwertige Lößlehmböden, welche hervorragende Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften aufweisen. Für Interessierte empfehlen wir die Karten des LGRB sowie die Seiten und Publikationen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Unter bestimmten Voraussetzungen können Flächen zur Verbesserung der Bodenqualität oder zur Bewirtschaftungserleichterung mit überschüssigem geeigneten Oberboden aufgefüllt werden. Allerdings sind Bodenauffüllungen über 500 m² oder 2 m Höhe im Außenbereich (außerhalb eines Bebauungsplans) genehmigungspflichtig. Das Antragsformular erhalten Sie bei der unteren Naturschutzbehörde. Diese beteiligt ggf. die untere Bodenschutzbehörde um die Voraussetzungen der Fläche und des Bodens zu prüfen und um die fachlichen Anforderungen in die Entscheidung aufzunehmen. Weitere Informationen zu Bodenauffüllungen erhalten Sie im Merkblatt der LUBW.