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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen des Konzepts zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Heilbronn für das Teilgebiet „Solarpark Hammelsberg“ und des Konzepts des Bebauungsplans "Solarpark Hammelsberg"

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 27.11.2025 beschlossen, nachfolgenden Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und im Rahmen eines Parallelverfahrens nach § 8 Abs. 3 BauGB den Flächennutzungsplan für dieses Teilgebiet fortzuschreiben und den Konzepten zugestimmt:

1. Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn
Fortschreibung für das Teilgebiet „Solarpark Hammelsberg

Es gilt das Konzept des Planungs- und Baurechtsamts vom 10.10.2025 und die Erläuterung vom 10.10.2025.

2. Bebauungsplan 117/14 Heilbronn – Biberach
Solarpark Hammelsberg

Es gilt der Lageplan vom 10.10.2025, der Gestaltungsplan vom 10.10.2025 und die Erläuterung vom 10.10.2025.

Geltungsbereich 

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 10.10.2025 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:

3954, 3958, 3959, 3960, 3961, 3962, 3963, 3964, 3965, 3966, 3967, 4000, 4001, 4002/1, 4021,
4022, 4023, 4028, 4029, 4030, 4031, 4032, 4033, 4486, 4487/2, 4488, 4489, 4490, 4491, 4492,
4493, 4494, 4495, 4497, 4498, 4499, 4500, 4501, 4502, 4504, 4505, 4506, 4507, 4508, 4509,
4526, 4528, 4529, 4530/1, 4530/2, 4531, 4532, 4533, 4534, 4535, 4536, 4537, 4538, 4539, 4562, 4563, 4564, 4565, 4566, 4567/2, 4570/1, 4570/4, 4570/3, 4571, 4572, 4573, 4574, 4575, 4577, 4578, 4579, 4580 und 4581 (siehe Übersichtspläne).

Planungsziel

Mit diesem Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die lokale Energiewende durch die Nutzung geeigneter Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) geschaffen werden.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 

Um die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, werden das Konzept des Flächennutzungsplans vom 10.10.2025 mit Erläuterung vom 10.10.2025, der Lageplan vom 10.10.2025 und der Gestal-tungsplan vom 10.10.2025 mit Erläuterung vom 10.10.2025 in der Zeit vom

                                                                                             15.12. – 29.12.2025

ins Internet eingestellt und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Hinweis:
Am 24.12.2025 und über die Weihnachtsfeiertage ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Technischen Rathaus geschlossen.

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3282).

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht wer-den. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.

Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesda-tenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.


Heilbronn, 28.11.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung

 


Ringle
Bürgermeister