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Mietspiegel

Der Mietspiegel der Stadt Heilbronn ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ nach § 558d BGB. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für Mietwohnungen in Heilbronn ab.

Im Rahmen einer Mieterhöhung ist der Mietspiegel das vorrangige Mittel, um die ortsübliche Vergleichsmiete einer konkreten Wohnung darzustellen. Hierzu enthält er außer der nach sieben Baualtersklassen und fünf Wohnungsgrößen differenzierten Tabelle über die Mietwerte weitere Tabellen und Hinweise zu Zu-/ oder Abschlägen. Dadurch können Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Lage, der Ausstattung, der Wohnungsgröße oder des Stadtteiles bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung besser berücksichtigt werden.

Die Stadt Heilbronn hatte den Mietspiegel 2020 in Zusammenarbeit mit dem ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH erstellt. Der Erstellungsprozess wurde durch den Arbeitskreis Mietspiegel beratend begleitet. Der AK Mietspiegel wie auch der Gemeinderat erkennen die hohe Qualität der Datenerhebung und -auswertung sowie die vom BGB geforderte Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen an.

Im Abstand von zwei Jahren muss ein qualifizierter Mietspiegel der Marktentwicklung angepasst werden. Die jetzt vorliegende Fortschreibung des Mietspiegels 2022 erfolgte auf Basis der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zwischen April 2020 und April 2022 (jeweiliger Stichtag). Die entsprechenden Werte ergaben einen Anstieg von 9,5 Prozent. Damit liegt das durchschnittliche Mietspiegel-Niveau bei 8,45 € /m² als gewichteter Median.

Der Mietspiegel der Stadt Heilbronn setzt keine Preise fest, sondern bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für Mietwohnungen in Heilbronn auf einer breiten Informationsbasis ab. Hierzu sind außer der nach Baualtersklassen und Wohnungsgrößen differenzierten Tabelle weitere Hinweise zu Zu-/ oder Abschlägen enthalten. Dadurch können Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Ausstattung oder der Lage bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung berücksichtigt werden. Somit bietet der Mietspiegel Rechtssicherheit für alle Beteiligten und hilft wesentlich Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. 

Der Mietspiegel 2022 ist vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2024 gültig.

Die Mietspiegel-Broschüre sowie ein Onlinerechner stehen Ihnen auf dieser Webseite zur kostenfreien Anwendung zur Verfügung. Der Mietspiegel-Rechner wird durch ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH im Auftrag der Stadt Heilbronn bereitgestellt.

-->zum Mietspiegel-Rechner

Die gedruckte Mietspiegel-Broschüre kann in den Heilbronner Bürgerämtern zum Preis von 6,50 Euro erworben werden.

Zu einem qualifizierten Mietspiegel gehört eine umfassende Dokumentation, um die Ergebnisse nachvollziehen und überprüfen zu können. Hier werden die Grundlagen sowie das Verfahren der Erstellung des Mietspiegels ausführlich erläutert. Die Dokumentation ist nicht für die Anwendung des Mietspiegels erforderlich. Zielgruppe der Dokumentation sind in erste Linie Fachleute (Gerichte, Rechtsanwälte, Wohnungswirtschaft und wissenschaftliche Institutionen), die anhand der dargestellten Vorgehensweise die „Qualifiziertheit“ im Sinne des § 558 d BGB einschätzen möchten.

Die Dokumentation zum Mietspiegel ist bei der Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen, E-Mail: stadtentwicklung+zukunftsfragen@heilbronn.de als PDF erhältlich.