Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Mietspiegel

Für freifinanzierte Mietwohnungen ist der Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt, anzuwenden. Freifinanziert bedeutet, dass die Wohnung weder öffentlich gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt ist. Der Mietspiegel der Stadt Heilbronn ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ nach § 558d BGB. Den jeweils gültigen Mietspiegel der Stadt Heilbronn und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.


Befragungen für den neuen Mietspiegel 2024

Die Stadt Heilbronn freut sich, den Start der Datenerhebung zum qualifizierten Mietspiegel bekannt zu geben. Der Erhebungszeitraum beträgt insgesamt sechs Wochen. Zwischen dem 26. Februar und dem 5. April 2024 werden Befragungen durchgeführt, um eine umfassende Datenbasis für den qualifizierten Mietspiegel zu schaffen. Dazu wird eine Befragung bei Mietenden und Vermietenden durchgeführt, die durch eine Zufallsstichprobe aus dem Melderegister ausgewählt wurden.

Oberbürgermeister Harry Mergel sowie die Vorstände von Mieterbund Heilbronn-Franken e. V. Alfred Huber und vom Haus- und Grundeigentümerverein Heilbronn und Umgebung e.V. Albrecht Berroth haben gemeinsamen die ausgewählten Haushalte angeschriebenen, um für die Befragung zum Mietspiegel 2024 zu werben.

Begleitet wird die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels vom Arbeitskreis Mietspiegel, in dem neben den Interessenverbänden der Mietenden und Vermietenden auch folgende Unternehmen vertreten sind: GEWO Wohnungsbaugenossenschaft Heilbronn eG, Heimstättengemeinschaft Neckarsulm/Heilbronn eG, Siedlungswerk GmbH Wohnungs- und Städtebau, Stadtsiedlung Heilbronn GmbH.

Die Erhebung wird durch die Firma FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH durchgeführt, die von der Stadt Heilbronn mit der wissenschaftlichen Ausarbeitung des Mietspiegels beauftragt wurde. Die Befragung erfolgt selbstverständlich pseudonymisiert, das heißt die erhobenen Daten und Angaben zu den Befragungsteilnehmenden werden voneinander getrennt gespeichert. Die Erhebung und die Verarbeitung der Daten erfolgen unter strikter Einhaltung des Datenschutzes.

Die Stadt Heilbronn verfolgt bei dieser Befragung eine sogenannte „Online-First-Strategie“, bei der die Auskunftspflichtigen ihre Daten in einen Online-Fragebogen eingeben. Online kann der Fragebogen auch auf Englisch, Türkisch, Rumänisch, Kroatisch und Polnisch ausgefüllt werden. Auf Wunsch kann bei FUB IGES ein Papierfragebogen mit portofreiem Rückumschlag angefordert werden.

Die Teilnahme an dieser Befragung ist dem seit 1. Juli 2021 verpflichtend. Die angeschriebenen Haushalte müssen den Fragebogen wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht bis zum 5. April 2024 online ausfüllen. Der Hinweis auf die gesetzliche Auskunftspflicht ist im Anschreiben in den fünf Fremdsprachen enthalten.

Bitte beachten Sie: Eine Begehung Ihrer Wohnung oder Besuch durch „Interviewer“ findet in keinem Fall statt! Falls es hier zu missbräuchlichen Aktionen kommen sollte, in dem Sie z.B. an der Haustür um Auskunft gebeten werden, informieren Sie bitte die Stadt Heilbronn. 


Mietspiegel-Rechner

Mit dem Mietspiegel-Rechner errechnen Sie kostenlos und im Handumdrehen, welches der ortsübliche Mietpreis für Ihre Wohnung ist. Der Mietspiegel-Rechner wird durch ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH im Auftrag der Stadt Heilbronn bereitgestellt.

Die gedruckte Mietspiegel-Broschüre kann in den Heilbronner Bürgerämtern zum Preis von 6,50 Euro erworben werden.

Zu einem qualifizierten Mietspiegel gehört eine umfassende Dokumentation, um die Ergebnisse nachvollziehen und überprüfen zu können. Hier werden die Grundlagen sowie das Verfahren der Erstellung des Mietspiegels ausführlich erläutert. Die Dokumentation ist nicht für die Anwendung des Mietspiegels erforderlich. Zielgruppe der Dokumentation sind in erste Linie Fachleute (Gerichte, Rechtsanwälte, Wohnungswirtschaft und wissenschaftliche Institutionen), die anhand der dargestellten Vorgehensweise die „Qualifiziertheit“ im Sinne des § 558 d BGB einschätzen möchten.

Die Dokumentation zum Mietspiegel ist bei der Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen, E-Mail: stadtentwicklung+zukunftsfragen@heilbronn.de als PDF erhältlich.