Parkgebührensatzung
Der Gemeinderat hat am 30.04.2026 die Parkgebührensatzung beschlossen, die am 01.01.2027 in Kraft tritt.
Änderungen bei Parkgebühren und Parkzonen in Heilbronn
Der öffentliche Verkehrsraum – also Straßen und Parkplätze – steht grundsätzlich allen zur Verfügung. Gerade in stark nachgefragten Bereichen sind die Parkplätze oft voll belegt, was zu langem Suchverkehr und zusätzlicher Belastung für Anwohner und Umwelt führt.
Aktuelle Situation:
- In den öffentlich zugänglichen Parkhäusern gibt es regelmäßig über 2.000 freie Plätze, die deutlich weniger genutzt werden als die Parkflächen am Straßenrand.
- Wer direkt ins Parkhaus fährt, hilft mit, den Suchverkehr zu reduzieren und trägt zum Anwohner- und Klimaschutz bei.
Was ändert sich?
- Die Parkgebührenordnung wird nach 15 Jahren erstmals angepasst, um gestiegene Kosten und die Inflation zu berücksichtigen.
- Die Parkzonen werden neu eingeteilt. Das bedeutet nicht, dass überall Parkgebühren eingeführt werden – es schafft aber die Möglichkeit, dies künftig zu tun.
- Bei neuen Parkgebühren in bisher kostenlosen Bereichen werden der Gemeinderat und die zuständigen Ausschüsse informiert.
- Die Höchstparkdauer auf öffentlichen Parkplätzen wird begrenzt, um die Nutzung der Parkhäuser für längere Aufenthalte attraktiver zu machen und begehrte Parkflächen schneller wieder verfügbar zu machen.
Ihr Vorteil:
- Weniger Suchverkehr, mehr freie Parkplätze und eine bessere Nutzung der vorhandenen Parkhäuser – das kommt allen zugute und schützt das Klima.
Parkgebührensatzung(pdf 382 KB)
Die Parkzonen sind wie folgt unterteilt:
Parkzonen - Gebühren(pdf 998 KB)
Parkzonen - Gebühren Übersichtslageplan(pdf 12 MB)

