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Parkgebührensatzung

Der Gemeinderat hat am 30.04.2026 die Parkgebührensatzung beschlossen, die am 01.01.2027 in Kraft tritt.

Änderungen bei Parkgebühren und Parkzonen in Heilbronn

Der öffentliche Verkehrsraum – also Straßen und Parkplätze – steht grundsätzlich allen zur Verfügung. Gerade in stark nachgefragten Bereichen sind die Parkplätze oft voll belegt, was zu langem Suchverkehr und zusätzlicher Belastung für Anwohner und Umwelt führt.

Aktuelle Situation:

  • In den öffentlich zugänglichen Parkhäusern gibt es regelmäßig über 2.000 freie Plätze, die deutlich weniger genutzt werden als die Parkflächen am Straßenrand.
  • Wer direkt ins Parkhaus fährt, hilft mit, den Suchverkehr zu reduzieren und trägt zum Anwohner- und Klimaschutz bei.
     

Was ändert sich?

  • Die Parkgebührenordnung wird nach 15 Jahren erstmals angepasst, um gestiegene Kosten und die Inflation zu berücksichtigen.
  • Die Parkzonen werden neu eingeteilt. Das bedeutet nicht, dass überall Parkgebühren eingeführt werden – es schafft aber die Möglichkeit, dies künftig zu tun.
  • Bei neuen Parkgebühren in bisher kostenlosen Bereichen werden der Gemeinderat und die zuständigen Ausschüsse informiert.
  • Die Höchstparkdauer auf öffentlichen Parkplätzen wird begrenzt, um die Nutzung der Parkhäuser für längere Aufenthalte attraktiver zu machen und begehrte Parkflächen schneller wieder verfügbar zu machen.
     

Ihr Vorteil:

  • Weniger Suchverkehr, mehr freie Parkplätze und eine bessere Nutzung der vorhandenen Parkhäuser – das kommt allen zugute und schützt das Klima.

Die Parkzonen sind wie folgt unterteilt: