Veröffentlichungen des Flächennutzungsplan-Entwurfs "Solarpark Hammelsberg" und des Bebauungsplan-Entwurfs "Solarpark Hammelsberg"
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 28.09.2026 im Rahmen eines Parallelverfahrens nach § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Entwürfe des Flächennutzungsplans und des Be-bauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung und die Erweiterung des Gel-tungsbereichs A um zwei Flurstücke Nr. 3969/1 und Nr. 3969/2 sowie die Erweiterung des Gel-tungsbereichs B um zwei Flurstücke Nr. 4024/1 und 4011 beschlossen.
1. Flächennutzungsplan der Stadt Heilbronn
Fortschreibung für das Teilgebiet „Solarpark Hammelsberg“
2. Bebauungsplan 117/14 Heilbronn-Biberach
„Solarpark Hammelsberg“
mit örtlichen Bauvorschriften
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 31.07.2026 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:
- im Geltungsbereich A:
3954, 3958, 3959, 3960, 3961, 3962, 3963, 3964, 3965, 3966, 3967, 4000, 4001, 4002/1, 4021, 4022, 4023, 4028, 4029, 4030, 4031, 4032, 4033, 4485, 4486, 4487/2, 4488, 4489, 4490, 4491, 4492, 4493, 4494, 4495, 4496, 4497, 4498, 4499, 4500, 4501, 4502, 4503, 4504, 4505, 4506, 4507, 4508, 4509, 4526, 4528, 4529, 4530/1, 4530/2, 4531, 4532, 4533, 4534, 4535, 4536, 4537, 4538, 4539, 4562, 4563, 4564, 4565, 4566, 4567/2, 4570/1, 4570/4, 4570/3, 4571, 4572, 4573, 4574, 4575, 4577, 4578, 4579, 4580 und 4581, 3969/1, 3969/2, 3968/1
- im Geltungsbereich B:
4024/1, 4011 (siehe Übersichtspläne).
Planungsziel
Mit diesem Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die lokale Ener-giewende durch die Nutzung geeigneter Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) ge-schaffen werden.
Maßgebende Unterlagen
1. Maßgebend für den Entwurf des Flächennutzungsplans ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 30.04.2026. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht des Büros Klärle, Weikersheim, vom 31.07.2026
2. Maßgebend für den Entwurf des Bebauungsplans ist der Lageplan des Büros Klärle, Weikers-heim, vom 31.07.2026 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschrif-ten und Hinweisen.
Für den Bebauungsplan gelten:
• die Begründung mit Umweltbericht des Büros Klärle, Weikersheim, vom 31.07.2026
• die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung des Büros Klärle, Weikersheim, vom 31.07.2026
• das Blendgutachten des Büros SolPEG, Hamburg, vom 22.04.2026
• die Erläuterung der grünordnerischen Maßnahmen des Büros Klärle, Weikersheim, vom 31.07.2026
Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Die Umweltberichte für die Flächennutzungsplanfortschreibung und den Bebauungsplan (mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsbilanz) beschreiben den Inhalt und die Ziele der Planung. Es werden die übergeordneten Planungsvorgaben sowie die in Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten und für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan relevanten Ziele des Umweltschutzes dargestellt. Die Umweltauswirkungen werden beschrieben und bewertet. Da-zu gehören die Bestandsaufnahme und die Bewertung des Umweltzustandes (Ist-Zustand), Wechselwirkungen zwischen den einzelnen betroffenen Belangen des Umweltschutzes, die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung sowie bei Durch-führung der Planung. Das Ergebnis der Begutachtung von Planungsalternativen werden dar-gelegt. Es werden geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung so-wie zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen aufgezeigt. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzie-rung wurde erstellt. Angaben zu den geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Auswir-kungen auf die Umwelt (Monitoring) und eine allgemein verständliche Zusammenfassung runden die
Umweltberichte ab.
• Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtli-chen Verbotstatbestände hinsichtlich der gemeinschaftlich geschützten Arten (alle europäi-schen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt wer-den können, ermittelt und die Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von Verboten und gegebenenfalls deren Darstellung aufgezeigt.
• In der Erläuterung der grünordnerischen Maßnahmen werden neben den Leitlinien des grünordnerischen Konzepts einzelne Pflanzgebote/Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche beschrieben.
• Im Rahmen des Blendgutachtens (mit Ergänzung vom 21.09.2026) wird neben der Standort- und Systembeschreibung die potentielle Blendwirkung der Photovoltaikanlage dargelegt.
• Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Be-lange benennen unter anderem die Themen Raumordnung, Geologie, Geochemie, Bodenkun-de, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie, Bergbau, Landwirt-schaft, Bodennutzung, Bodenschutz, Klimaschutz, Denkmalschutz, Denkmalpflege, erneuer-bare Energie, Naturschutz, Gewässerschutz, Grundwasserschutz, Altlasten und Immissions-schutz. Diese Belange entsprechen im Wesentlichen den untersuchten Schutzgütern, die in den Umweltberichten und Gutachten aufgeführt werden.
In den beiden Umweltberichten, in den Gutachten und in den umweltbezogenen Stellungnahmen werden folgende Schutzgüter behandelt:
• Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und die beiden Umweltberichte geben eine Übersicht über die Auswirkungen des Vor-habens, legen Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität dar und zeigen den Bestand und die Betroffenheit diverser Tier- und Pflanzenarten (Habitate von Offenlandbrütern (Feldlerche und Schafstelze) und Nahrungshabitate diverser Fleder-mausarten) auf. Mit dem vorliegenden grünordnerischen Maßnahmenkonzept soll die ökolo-gische Qualität des Hammelsbergs verbessert werden.
• Schutzgut Fläche: Es wird in den Umweltberichten betrachtet, wie sich die geplante Photo-voltaikanlage auf die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen auswirkt.
• Schutzgut Boden: In den Umweltberichten wird untersucht, wie die geplante Anlage den Bo-den beeinflusst und welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Des Weiteren wird auf die Boden-ruhe, extensive Grünlandnutzung und die Regeneration des Bodens durch Verzicht von Dün-gung und Pflanzenschutzmitteln eingegangen.
• Schutzgut Wasser: Die Umweltberichte enthalten Informationen zu den natürlichen Wasser-haushaltsfunktionen (wie Grundwasserneubildung, Wasserspeicherkapazität und Filterfunkti-on von Regenwasser) und wie diese durch das Vorhaben beeinflusst werden können. Im Gel-tungsbereich sind keine Oberflächengewässer vorhanden, der östliche Bereich des Plange-biets liegt innerhalb des Wasserschutzgebiets „Böllingerbachtal“.
• Schutzgüter Klima und Luft: Die Umweltberichte analysieren das Kleinklima der zu untersu-chenden Fläche als auch das der angrenzenden Flächen.
• Schutzgut Landschaft: Das Plangebiet erfährt eine technische Überprägung, ist allerdings sowohl durch die Autobahn als auch die umliegenden Siedlungsstrukturen bereits stark anth-ropogen überplant.
• Schutzgut Mensch: Die Flächen des Plangebiets besitzen aufgrund der intensiven Ackernut-zung sowie der Distanz zu den relevanten Siedlungseinheiten keine besondere Eignung für die Naherholung. In der gutachterlichen Stellungnahme zur Einschätzung der potenziellen Blendwirkungen (mit Ergänzung) wird die Photovoltaikanlage immissionsschutzrechtlich betrachtet.
• Schutzgüter Kultur- und Sachgüter: Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich randliche Bereiche des archäologischen Kulturdenkmals Neolithische Siedlung.
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Folgende Flächen oder Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB sind durch Festsetzungen im Bebauungsplan vorgesehen:
• Bauzeit- und Baufeldbeschränkung
• Ökologische und bodenkundliche Baubegleitung
• Beleuchtung
• Reinigung und Pflege
• Feldlerchenfreundliche Gestaltung
Weiterhin wurden nach § 9 Abs. 1 Nr. Nr. 25 a und 25b BauGB Pflanzgebote und Pflanzbindungen (insbesondere Regelungen zur Anlage und Pflege als extensives Dauergrünland, zu Saumstruktu-ren und Hecken sowie zum Schutz vorhandener Biotopstrukturen) festgesetzt.
Ausgleichsflächen und –maßnahmen
Zusätzlich zur feldlerchenfreundlichen Bewirtschaftung werden auch vorgezogene Ausgleichs-maßnahmen nach §1a Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1a BauGB im Geltungsbereich B des Be-bauungsplans auf den Flurstücken 4011 und 4024/1 festgesetzt:
1. mehrjährige Brachfläche
2. einjährige Buntbrache
Veröffentlichung der Entwürfe
Die Entwürfe der Flächennutzungsplan-Fortschreibung und des Bebauungsplans mit den maßgebenden Unterlagen, die Ergänzung zum Blendgutachten sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Raumordnung, Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeolo-gie, Geothermie, Rohstoffgeologie, Bergbau, Landwirtschaft, Klimaschutz, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Naturschutz, Gewässerschutz, Grundwasserschutz, Altlasten, Bodenschutz, Bo-dennutzung, erneuerbare Energie und Immissionsschutz werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19.10.2026 – 01.12.2026
im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Foyer im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine per-sönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu ver-einbaren (Tel.: 07131/56-3282).
Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internet-adresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bau-leitplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzender Hinweis zum Flächennutzungsplan:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in ei-nem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stel-lungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnum-mer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Infor-mationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.
Heilbronn, 29.09.2026
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Ringle
Bürgermeister




