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Man sieht den Spatenstich der Nordumfahrung

Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs "Bildungscampus Ost"

Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 28.09.2026 folgendem Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Veröffentlichung zugestimmt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 02A/38 Heilbronn 
„Bildungscampus Ost“ 
mit örtlichen Bauvorschriften

zur Änderung des Baulinienplans 02A/5 und des Bebauungsplans 02A/30.

Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 23.06.2026 umgrenzt und umfasst das Flurstück 181/1 (siehe Übersichtspläne).

Planungsziel

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau eines 13-geschossigen Hochhauses schaffen, welches gleichzeitig als stadtbildprägender Hochpunkt wie auch als Bin-deglied zwischen Innenstadt und Hochschuleinrichtungen dient und neben Forschungs-, Hoch-schul- und Büronutzungen ein öffentlich zugängliches gastronomisches Angebot im Sockelbereich erhalten soll.

Maßgebende Unterlagen

Maßgebend ist der Lageplan des Planungs- und Baurechtsamts vom 23.06.2026 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweisen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (3 Teile) des Architekturbüros wittfoht architekten planung GmbH, Stuttgart vom 12.06.2025.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gelten: 
• die Begründung vom 23.06.2026,
• die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung des Büros Planbar Güthler, Ludwigsburg vom 19.02.2024,
• die Verschattungsstudie des Büros Ökoplana, Mannheim vom 23.05.2024,
• das Schallgutachten des Büros GN Bauphysik, Stuttgart vom 18.07.2024 sowie
• das lufthygienische Gutachten des Büros Rau, Heilbronn vom 21.06.2024 und dessen ergänzende Stellungnahme vom 23.02.2026

Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Veröffentlichung des Entwurfs

Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Raumordnung, Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieurgeologie, Hydrogeologie, Geothermie, Rohstoffgeologie, Bergbau, Naturschutz, Artenschutz, Klimaschutz, Gewässerschutz, Hochwasser, Grundwasserschutz, Altlasten, Bodenschutz und Immissionsschutz werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                                                                           19.10.2026 – 01.12.2026

im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Foyer im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-2710).

Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass bei der Bearbeitung der von Ihnen abgegebenen Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauleitplanverfahren durch die Stadt Heilbronn personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail und ggf. Telefonnummer) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in Verbindung mit § 3 BauGB. Die von Ihnen im Rahmen der abgegebenen Stellungnahme vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Das Ergebnis der Entscheidung wird Ihnen mitgeteilt, Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 4 LDSG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 6 2. Halbsatz BauGB. Den ausführlichen Datenschutzhinweis finden Sie auf der Webseite der Stadt Heilbronn unter www.heilbronn.de/bauleitplanung-datenschutz.

Heilbronn, 29.09.2026
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung


Ringle
Bürgermeister