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Tipp

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen für die Verwaltungsgebäude.
Bei vielen Ämtern finden offene Sprechzeiten statt, so auch bei der städtischen Kfz-Zulassungsstelle, bei den Stadtteil-Bürgerämtern und für viele Angelegenheiten beim Standesamt. Bei der Ausländerbehörde, der Abteilung Abfallgebühren der Entsorgungsbetriebe, beim Zentralen Bürgeramt sowie für die Anmeldung eines Neugeborenen und einer Eheschließung beim Standesamt vereinbaren Sie bitte weiterhin einen Termin. Die Abholung von fertigen Pässen, Ausweisen, Führerscheinen oder dem Mietspiegel sowie der Kauf von Abfallsäcken und Stadtplänen und Fundsachen sind beim Zentralen Bürgeramt ohne Termin möglich. Bei der Führerscheinstelle, der Rentenstelle und der Staatsangehörigkeitsbehörde vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Viele Angelegenheiten können auch online oder schriftlich erledigt werden. Die Stadt Heilbronn empfiehlt, weiterhin in allen Verwaltungsgebäuden eine Maske zu tragen (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard). 

 

Bürgerservice A-Z

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Rentenstelle

Rentenstelle

Das Serviceangebot der städtischen Rentenstelle umfasst die Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung der Rentenanträge an die Deutsche Rentenversicherung. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch während der Öffnungszeiten unter 07131 56-1251 einen Termin. Die Aufnahme von Rentenanträgen ist gebührenfrei und kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Lebensbescheinigungen werden in allen Bürgerämtern bestätigt.

Für eine Rentenberatung insbesondere bezüglich des Rentenbeginns oder der Rentenhöhe wenden Sie sich bitte direkt an das Regionalzentrum der Deutschen Rentenversicherung, Friedensplatz 4, 74072 Heilbronn, Telefon 07131 6088-0.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

Die Beantragung der Altersrente sollte in der Regel drei bis vier Monate vor Beginn erfolgen.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich:

  • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Persönliche Steuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC
  • Krankenversicherungskarte sowie Angaben über die Krankenkassenmitgliedschaft ab 1995
  • Letzter Beschäftigungs- / Lohnnachweis (wenn Tätigkeit bis Rentenbeginn)
  • Bescheid von ALG I oder II / Krankengeld (optional)
  • Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienbuch
  • Zahlstelle von Betriebs- und Zusatzrente
  • Schwerbehindertenausweis bei Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich:

  • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid des Verstorbenen
  • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf oder Rentenbescheid des Hinterbliebenen
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Hinterbliebenen
  • Persönliche Steuer-Identifikationsnummer des Hinterbliebenen
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC des Hinterbliebenen
  • Krankenversicherungskarte des Hinterbliebenen
  • Sterbeurkunde, Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde, Familienstammbuch
  • Zahlstelle von Betriebs- und Zusatzrente
  • Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienbuch (Jahrgang 1940 oder jünger)

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung erforderlich:

  • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Persönliche Steuer-Identifikationsnummer
  • Bankverbindung mit IBAN und BIC
  • Krankenversicherungskarte sowie Angaben über die Krankenkassenmitgliedschaft ab 1995
  • Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienbuch
  • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid (optional)
  • Bescheid von ALG I oder II / Krankengeld (optional)
  • Aufstellung der behandelnden Ärzte (Name und Anschrift)
  • Zeiträume von Krankenhaus-/Reha-Aufenthalten in den letzten Jahren
  • Bezugszeiten von Kranken- und/oder Übergangsgeld
  • Aufstellung, welche Tätigkeiten in welchen Zeiträumen ausgeübt wurden (Arbeitgeberangaben sind nicht erforderlich)
  • ärztliche Gutachten und Berichte, die der Rentenversicherung noch nicht vorliegen
  • Ausbildungsnachweise

Folgende Unterlagen sind für die Kontenklärung erforderlich:

  • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Grundwehrdienst oder Zivildienst (optional)
  • Nachweis über Berufsausbildung (Lehrvertrag, Nachweis über Abschluss, Lehrzeugnis) (optional)
  • Nachweise über Schul-, Fachschul-, Hochschulzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit (optional)
  • sonstige Nachweise, die für die Rentenversicherung relevant sind (z.B. Nachweise über ausländische Versicherungszeiten, Arbeitsbuch).
  • Nachweise über Beschäftigungszeiten, welche noch als Fehlzeiten aufgeführt sind (optional)
  • Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienbuch

Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:

  • Letzter Rentenbescheid
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über Änderungen seit Gewährung der Rente

Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienbuch