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Informationen für Wahlberechtigte mit Behinderungen

Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen

Wie bei vorangegangenen Parlamentswahlen können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte bei der Stimmabgabe zur Europawahl eine Stimmzettelschablone verwenden. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt.

Der landeseinheitliche Stimmzettel wird dazu am oberen rechten Rand eine ertastbare Kennzeichnung (abgeschnittene Ecke) erhalten, damit erkennbar ist, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann können Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden anfordern unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
 

Rollstuhlgerechte Wahlräume

Für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen sind 67 der 76 Heilbronner Wahlräume ohne besonde-re Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Auf der Wahlbenachrichtigung sind sie mit einem Piktogramm als „rollstuhlgerecht“ gekennzeichnet.

Als „nicht barrierefrei“ sind folgende Wahlräume ausgewiesen:

  • Theodor-Heuss-Gymnasium, Zimmer 107, Gymnasiumstraße 70
  • Nikolaigemeindehaus, Wilhelm-Busch-Kindergarten, Wilhelm-Busch-Straße 6
  • TSG Heilbronn, Sportheim Pfühl, Sporthalle, Schlizstraße 78
  • ECG Gemeindezentrum, UG, Zimmer 1 und 3, Am Hohrain 2
  • Grundschule Alt-Böckingen, Zimmer 1 und 2, Ludwigsburger Straße 75
  • Altes Rathaus Klingenberg, Theodor-Heuss-Straße 113
  • Dienstleistungszentrum Biberach, Bürgeramt, Sitzungssaal, Am Ratsplatz 3.

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum wählen möchten, als auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben, müssen Sie sich rechtzeitig einen Wahlschein besorgen. Mit dem Wahlschein können Sie in jedem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Heilbronn wählen. 

Sie finden alle Wahlräume mit der Information „rollstuhlgerecht“ oder „nicht barrierefrei“ in der Wahlbezirkskarte des Stadtplans.
 

Übersicht ebenfalls im Online-Stadtplan unter https://karten.heilbronn.de/heilbronn/index.php?service=wahlbezirke abrufbar.

Weitere Informationen

Wahlberechtigte können Ihre Stimme nur persönlich abgeben. Wer nicht schreiben oder lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, in den Stimmzettelumschlag zu legen oder zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er oder sie sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Die Hilfeleistung ist dem Wahlvorstand bekannt zu geben und auf technische Hilfe bei der von den Wahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse, die sie von der Wahl eines anderen erlangt, verpflichtet.

Kontakt Wahlamt

Stadt Heilbronn
Bürgeramt – Wahlen –
Marktplatz 7
74072 Heilbronn

Rathaus Heilbronn
1. OG, Zimmer 164-167
Tel. 07131/56-2071 oder -2223
Fax 07131/56-4289
E-Mail: wahlen@heilbronn.de

 

ab 13. Mai 2024:

Briefwahlteam im Rathaus Heilbronn
(Eingang Lohtorstraße)

Zimmer 480, 4. OG.
Tel. 07131/56-3688
Fax 07131/56-4289
E-Mail: briefwahl@heilbronn.de