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Briefwahl

Tipp

Eine persönliche Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahl ist spätestens ab dem 13. Mai 2024 möglich.

Tipp

Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung vorliegt, können Sie Wahlschein und Briefwahlunterlagen per Smartphone oder online beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen werden Anfang Mai per Post zugestellt. Sie können die Unterlagen auch bereits heute schon per Formular oder formlos beantragen. Eine persönliche Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen ist ab Montag, 13. Mai 2024, möglich.

Wahlscheine und Briefwahl

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal oder durch Briefwahl wählen wollen, können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Der Wahlschein berechtigt zur persönlichen Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal der Stadt Heilbronn. Mit den Briefwahlunterlagen können Sie bereits vor dem Wahlsonntag Ihre Stimme abgeben.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, ausgegeben oder mit RegioMail versandt.

Sie können den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen:

1. Antrag per Smartphone

Den elektronischen Wahlscheinantrag können Sie ganz einfach mit Ihrem Mobilgerät aufrufen, wenn Sie den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einscannen. Der große Vorteil: der Antrag ist dann schon vorausgefüllt, Sie müssen nur noch Ihr Geburtsdatum ergänzen und den Antrag absenden.

2. Online-Antrag

Wahlschein mit Briefwahlunterlagen können online über diesen Link beantragt werden. Für diesen Antrag benötigen Sie ihre Wahlbezirks-Nr. und Ihre Wähler-Nr., die Sie auf der Wahlbenachrichtigung finden.

3. Antrag per Formular

Sie können den Antrag schriftlich mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder mit dem untenstehenden Formular beantragen. Senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben an die darauf angegebene Anschrift zurück.

4. Formlos beantragen - per Post, E-Mail oder Fax

Sie können den Antrag unter Angabe von
Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. auch Versandadresse 
auch formlos stellen:

  1. per Post an Stadt Heilbronn, Bürgeramt-Wahlen, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn
  2. per Email an briefwahl@heilbronn.de
  3. per Telefax unter der Nummer 07131/56-4289

Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht möglich!

5. Briefwahlunterlagen persönlich beantragen

Ab Montag, 13. Mai 2024, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beim Briefwahlteam im Rathaus, 4. OG, Zimmer 480, oder bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen persönlich beantragen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass oder Ihre Wahlbenachrichtigung mit!

Beim Briefwahlteam im Rathaus Heilbronn, 4. OG, Zimmer 480, besteht auch die Möglichkeit gleich vor Ort zu wählen und den Wahlbrief direkt in die Wahlurne einzuwerfen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wer die Unterlagen für einen anderen in Empfang nehmen will, muss dies ebenfalls durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Bei der Europawahl kann von der Vollmacht zur Abholung nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung steht bereits eine entsprechende Formulierung zur Verfügung.

Wer glaubhaft macht, den beantragten und vom Wahlamt ausgestellten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen beim Wahlamt beantragen.

Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt und sein Wahllokal deshalb nicht aufsuchen kann, erhält am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt.

Briefwählern wird empfohlen, die Hinweise in den Unterlagen sorgfältig zu beachten – bitte keinesfalls die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung über die persönliche Stimmabgabe vergessen.

Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden. Die Rücksendung des Wahlbriefs ist für die Briefwähler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich, wenn er ausschließlich der Deutschen Post AG ohne Bestimmung einer besonderen Versendungsform übergeben wird. Wird eine besondere Versendungsform wie zum Beispiel Expresszustellung, Einschreiben oder Luftpost gewünscht, so muss das dafür fällige – zusätzliche - Leistungsentgelt von der Briefwählerin oder dem Briefwähler selbst entrichtet werden. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen als der Deutschen Post AG oder aus dem Ausland ist das dafür fällige Porto in voller Höhe durch die Briefwählerin oder den Briefwähler zu zahlen. Es wird empfohlen, den Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus, Marktplatz 7 (Eingang Lohtorstraße), 4. OG, Zimmer 480:

WochentagUhrzeit
Montag bis Mittwoch8.30-12.30 und 13.30-16.00 Uhr
Donnerstag8.30-12.30 und 13.30-18.00 Uhr
Freitag8.30-12.30 Uhr
Freitag, 7. Juni 20248.30-12.30 und 13.30-18.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Bürgerämter in den Stadtteilen können Sie den jeweiligen Seiten der Bürgerämter entnehmen.
 

Kontakt Wahlamt

Stadt Heilbronn
Bürgeramt – Wahlen –
Marktplatz 7
74072 Heilbronn

Rathaus Heilbronn
1. OG, Zimmer 164-167
Tel. 07131/56-2071 oder -2223
Fax 07131/56-4289
E-Mail: wahlen@heilbronn.de

 

ab 13. Mai 2024:

Briefwahlteam im Rathaus Heilbronn
(Eingang Lohtorstraße)

Zimmer 480, 4. OG.
Tel. 07131/56-3688
Fax 07131/56-4289
E-Mail: briefwahl@heilbronn.de