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Gebühren

Tipp

Auf Antrag kann das Betreuungsentgelt für Heilbronner Familien mit Kindern unter drei Jahren individuell berechnet werden. Nutzen Sie vorab gerne auch unseren unverbindlichen Entgeltrechner, um sich eine Vorstellung vom zu erwartenden Entgelt zu machen

Heilbronner Kinder ab drei Jahre gebührenfrei

Heilbronn ist die erste deutsche Großstadt in der, auf Beschluss des Gemeinderats, seit dem 1. Januar 2008 der Besuch eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte mit Ganztagesbetreuung für alle in der Stadt lebenden Kinder ab drei Jahre bis zum Schuleintritt kostenlos ist. Heilbronn leistet damit einen Beitrag um insbesondere auch junge Familien finanziell zu entlasten und die Bildung der Jüngsten gezielt zu fördern.

Die Entgeltbefreiung umfasst die reine Betreuungsleistung in allen Kindertageseinrichtungen – unabhängig von der Art der Einrichtung (Kindergarten, Ganztageseinrichtung), dem Träger (städtisch, konfessionell, andere) und der Dauer der Öffnungszeiten. Sonderleistungen wie Essensversorgung, Teegeld, Sportangebote oder pädagogische Zusatzangebote müssen weiterhin bezahlt werden.

Kinder unter drei Jahre

Für Kinder unter drei Jahre gelten die nachfolgenden Entgelte insofern keine Befreiung oder Individualberechnung erfolgt:

Betreuungszeit in Krippe-/altersgemischte-Gruppe Elternbeitrag ab 01.09.2021 pro Kind Elternbeitrag ab 01.01.2024 pro Kind
6 Stunden 328 € 373 €
7 Stunden 382 € 433 €
8 Stunden 437 € 493 €
9 Stunden 491 € 553 €
10 Stunden 546 € 615 €
11 Stunden 600 € 673 €

Vom Entgelt vollständig befreit sind Heilbronner Familien mit Kindern unter drei Jahre, sofern 

  • sie vom Jobcenter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II),
  • Sozialhilfeleistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen,
  • die Eltern des Kindes kinderzuschlagsberechtigt gemäß Bundeskindergeldgesetz sind oder
  • die Eltern des Kindes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Für diese Familien werden gegen Vorlage des aktuellen Leistungsbescheids bzw. eines Nachweises der Leistungsberechtigung die Betreuungsentgelte von der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen.

Auf Antrag kann das Betreuungsentgelt für Heilbronner Familien individuell berechnet werden. Dabei werden das monatliche Familieneinkommen, die Ausgaben (u.a. Miete und Heizung) und der Bedarf der Familie berücksichtigt. Auf Beschluss des Gemeinderats werden Alleinerziehende darüber hinaus zusätzlich entlastet. Das Entgelt für die Betreuung von Kindern unter drei Jahre ist auf maximal 15 Prozent des Nettofamilieneinkommens gedeckelt.

Um vor Antragsstellung einen Anhaltspunkt über die zu erwartenden Kosten zu haben, nutzen Sie bitte den unverbindlichen Entgeltrechner. Das Ergebnis soll Ihnen als Orientierung für die Höhe des von Ihnen zu leistenden Entgelts dienen. Bei Einreichung eines Antrags auf Berechnung des individuellen Entgelts mit den erforderlichen Unterlagen führt das Amt für Familie, Jugend und Senioren dann die verbindliche Berechnung durch. Sie erhalten anschließend einen Bescheid in welchem die Höhe Ihres individuellen zu leistenden Betreuungsentgelts festgesetzt wird. Das Antragsformular entnehmen Sie dem Bereich Downloads.

Unverbindlicher Entgeltrechner 

Hier können Sie Ihre Daten eingeben und die unverbindliche Berechnung Ihres voraussichtlichen individuellen Betreuungsentgelts durchführen lassen. Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie im Folgenden unter dem Punkt „Unterlagen“. Bitte beachten Sie, dass dem Rechner die seit dem 1. Januar 2024 geltenden Betreuungsentgelte zugrundeliegen. 

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung einzureichen:

1. Einkommen

  • Einkommenssteuerbescheid des vergangenen Jahres aller im Haushalt lebenden Personen bzw. bei Selbstständigkeit die Gewinn- und Verlustrechnungen und Einkommenssteuerbescheide der letzten 3 Jahre (dann sind keine weiteren Nachweise für Fahrtkostenaufwendungen, Unfall-, Hausrat-, Haftpflichtversicherungen, private Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Beiträge zu Berufsverbänden, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erforderlich).

Falls Ihnen der Einkommenssteuerbescheid des vergangenen Jahres nicht vorliegt, bitten wir um Vorlage folgender Nachweise:

  • Gehaltsabrechnung Dezember des Vorjahres aller erwerbsfähigen im Haushalt lebenden Personen
  • Sofern sich das Einkommen im laufenden Jahr wesentlich gegenüber dem Vorjahr verändert hat, die letzten 3 aktuellen Gehaltsabrechnungen 
  • Nachweis Arbeitslosengeld I
  • Rentenbescheid
  • Nachweis Krankengeld, Mutterschaftsgeld
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Darüber hinaus benötigen wir folgende Angaben zum Einkommen im Antrag (Nachweise nur auf Anforderung erforderlich):
     
  • Höhe des Kindergelds
  • Höhe von sonstigem Einkommen (z.B. Unterhalt)

2. Ausgaben

Die Vorlage von Nachweisen ist nur erforderlich, wenn der Einkommenssteuerbescheid nicht eingereicht und der jeweilige angegebene Pauschalwert überschritten wird:

  • Versicherungsbeiträge (Unfall-, Hausrat-, Haftpflichtversicherung, private Kranken- und Pflegeversicherung): pauschale Anerkennung insgesamt 170 €/Monat pro Haushalt, bei höheren Aufwendungen Nachweise einreichen
  • Monatliche Fahrtkosten zur Arbeit: pauschale Anerkennung derzeit 66 €/Monat (Stand 01/2023 entsprechend HNV Monatsticket Zone A) - bei höheren Aufwendungen bitte Monatsticket einreichen bzw. Kilometerangabe zur Arbeitsstelle angeben
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Monatlich geförderte Altersversorgungsbeiträge (z.B. Riesterrente)

    Darüber hinaus können Sie sonstige Ausgaben geltend machen (Nachweis nur auf Anforderung erforderlich):
     
  • Monatlich begründete besondere Belastungen (z.B. Essensentgelt für Kinder)

3. Nachweis Unterkunftskosten:

  • Kaltmiete inkl. Nebenkosten und Heizung (ohne Allgemeinstrom)
  • Bei Eigenheim monatliche Darlehenszinsen des Eigenheims (keine Tilgungskosten!), Nebenkosten und Heizkosten (ohne Allgemeinstrom)

    Nachweise zur den Unterkunftskosten bzw. weitere Nachweise müssen nur auf Anforderung eingereicht werden.

Hier können Sie den Antrag stellen

Stadt Heilbronn Amt für Familie, Jugend und Senioren, Wilhelmstraße 23 oder Wollhausstraße 20,, 74072 Heilbronn

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie von Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr an folgende Telefonnummer 07131 56-1570 wenden.