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Windenergie | Windkraft

Windpark Stöckach

Der Heilbronner Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.11.2023 den Startschuss für die Planung eines kleinen Windparks im Kirchhausener Stadtwald Stöckach gegeben. Vier bis fünf Anlagen könnten hier ab 2028 in Betrieb gehen und so zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Heilbronn erheblich beitragen.

Etwa 12 GWh Strom produziert eine Windenergieanlage pro Jahr. Würden vier der fünf Anlagen realisiert werden, wären Einsparungen von bis zu 22000 Tonnen Kohlenstoffdioxid jährlich möglich. Damit könnten die Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung Heilbronn vollständig bzw. die der Gesamtstadt um etwa zwei Prozent kompensiert werden. Die regenerative Stromproduktion in Heilbronn würde sich mit dem Betrieb des Windparks gegenüber dem heutigen Stand nahezu verdoppeln.

Die städtische Tochter Stadtwerke Heilbronn GmbH (SWHN) kann durch die direkte Beteiligung am Windkraftprojekt ihren perspektivisch steigenden Strombedarf von bis zu 20 GWh jährlich vollständig decken. Die Steigerung des Strombedarfs der SWHN resultiert aus dem gesetzlich vorgegebenen Umstieg auf eine elektrische Busflotte bis ins Jahr 2030 ff. Zusätzlich zu den ökologischen Vorteilen sichert sich die SWHN mit der Beteiligung auch ökonomisch gegen steigende Strompreise ab.

Das Gebiet Stöckach ist derzeit das einzige Gebiet auf Heilbronner Gemarkung, auf dem ein Windpark aus mehreren Anlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit genehmigungsfähig und realisierbar ist.

Neben den guten Windverhältnissen spricht die zusammenhängende Fläche von über 130 Hektar für diesen Standort. Weiterhin sind dort geringe Artenschutzkonflikte zu erwarten.

Der erforderliche Mindestabstand zur Wohnbebauung wird mit 1000 Meter sogar überschritten. Der planerische Richtwert für das Land-Baden-Württemberg liegt bei 700 Metern.

Ein Großteil des Stöckach-Waldes befindet sich in städtischem Besitz, sodass die Verwaltung bestmöglich mitgestalten kann. Von den erneuerbaren Energieerträgen profitiert nicht nur die Heilbronner Klimabilanz, sondern auch der städtische Finanzhaushalt durch die kommunale Gewinnbeteiligung - und damit alle Bürgerinnen und Bürger.

Das Projekt „Windpark Massenbach“ umfasst die Errichtung von bis zu neun Windenergieanlagen auf der Gemarkung Schwaigern-Massenbach entlang der Grenzlinie zu Kirchhausen. Hier ist vorgesehen, zwei Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und sieben Anlagen auf Waldflächen zu erstellen. Alle Grundstücke sind in Privateigentum.

Ob vier oder fünf Anlagen im Stöckach gebaut werden können, hängt somit auch von den Planungen in Schwaigern ab, da Mindestabstände zwischen den Anlagen eingehalten werden müssen.

Die bisherige Voruntersuchung der Flächen im Stöckach fand in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken, der ZEAG Erneuerbare Energien GmbH und der Stadtwerke Heilbronn GmbH statt. Die Einrichtung und der Betrieb des Windparks wird über eine lokale Partnerschaft aus ZEAG Energie AG und der Stadtwerke Heilbronn GmbH erfolgen.

Die ZEAG Energie AG und die Stadtwerke Heilbronn GmbH planen sich zur Erneuerbare Energien Gesellschaft mbH & Co. KG zusammenzuschließen und beabsichtigen eine Windenergieanlage in Kirchhausen der EE Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co. KG – als fertig projektierte Anlage – zum Kauf anzubieten. Die Gespräche hierüber müssen aber noch zwischen den Beteiligten im Laufe des Genehmigungsverfahrens geführt werden. Im Rahmen der EE Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co.KG könnten sich Bürgerinnen und Bürger an der Windenergieanlage finanziell beteiligen. 

Um die Heilbronnerinnen und Heilbronner sowie Interessierte über den geplanten Windpark zu informieren und offene Fragen zu beantworten, fand am 28. November eine Informationsveranstaltung in Kirchhausen statt. Die Anwesenden erhielten Informationen zum Thema Windenergie im Allgemeinen, zu den gesetzlichen Regelungen sowie zu technischen und baulichen Aspekten von Windenergieanlagen.

Im kommenden Jahr wird für das Gebiet Stöckach ein Artenschutzgutachten erstellt, um die Anlagenstandorte konkretisieren zu können. Anschließend stehen weitere Untersuchungen u.a. zu Schall und Schattenwurf an. Frühestens 2027/2028 ist mit einer Genehmigung zu rechnen und es könnte mit dem Bau der Anlagen begonnen werden.