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Windenergie | Windkraft

Windpark Stöckach

Der Heilbronner Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.11.2023 den Startschuss für die Planung eines kleinen Windparks im Kirchhausener Stadtwald Stöckach gegeben. Vier bis fünf Anlagen könnten hier ab 2028 in Betrieb gehen und so zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Heilbronn erheblich beitragen.

Etwa 12 Gigawattstunden Strom produziert eine Windenergieanlage pro Jahr. Würden vier der fünf Anlagen realisiert werden, wären Einsparungen von bis zu 22.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid jährlich möglich. Damit könnten die Treibhausgasemissionen der Stadtverwaltung Heilbronn vollständig bzw. die der Gesamtstadt um etwa zwei Prozent kompensiert werden. Die regenerative Stromproduktion in Heilbronn würde sich mit dem Betrieb des Windparks gegenüber dem heutigen Stand nahezu verdoppeln.

Die städtische Tochter Stadtwerke Heilbronn GmbH (SWHN) kann durch die direkte Beteiligung am Windkraftprojekt ihren perspektivisch steigenden Strombedarf von bis zu 20 Gigawattstunden jährlich vollständig decken. Die Steigerung des Strombedarfs der SWHN resultiert aus dem gesetzlich vorgegebenen Umstieg auf eine elektrische Busflotte bis ins Jahr 2030 und folgende. Zusätzlich zu den ökologischen Vorteilen sichert sich die SWHN mit der Beteiligung auch ökonomisch gegen steigende Strompreise ab.

Tipp

Projektverantwortliche Die Stadtwerke Heilbronn GmbH und die ZEAG Energie AG planen den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen im “Windpark Stöckach”. Weitere Informationen zum aktuellen Projektstand, zur Technik der Windenergieanlagen sowie zum Natur- und Artenschutz gibt es auf der Projektseite der ZEAG Erneuerbare Energien GmbH.

Das Gebiet Stöckach ist derzeit das einzige Gebiet auf Heilbronner Gemarkung, auf dem ein Windpark aus mehreren Anlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit genehmigungsfähig und realisierbar ist.

Neben den guten Windverhältnissen spricht die zusammenhängende Fläche von über 130 Hektar für diesen Standort. Weiterhin sind dort geringe Artenschutzkonflikte zu erwarten.

Der erforderliche Mindestabstand zur Wohnbebauung wird mit 1000 Meter sogar überschritten. Der planerische Richtwert für das Land Baden-Württemberg liegt bei 700 Metern.

Ein Großteil des Stöckach-Waldes befindet sich in städtischem Besitz, sodass die Verwaltung bestmöglich mitgestalten kann. Von den erneuerbaren Energieerträgen profitiert nicht nur die Heilbronner Klimabilanz, sondern auch der städtische Finanzhaushalt durch die kommunale Gewinnbeteiligung - und damit alle Bürgerinnen und Bürger.

Das Projekt „Windpark Massenbach“ umfasst die Errichtung von bis zu neun Windenergieanlagen auf der Gemarkung Schwaigern-Massenbach entlang der Grenzlinie zu Kirchhausen. Hier ist vorgesehen, zwei Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen und sieben Anlagen auf Waldflächen zu erstellen. Alle Grundstücke sind in Privateigentum.

Ob vier oder fünf Anlagen im Stöckach gebaut werden können, hängt somit auch von den Planungen in Schwaigern ab, da Mindestabstände zwischen den Anlagen eingehalten werden müssen.

Die bisherige Voruntersuchung der Flächen im Stöckach fand in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Heilbronn-Franken, der ZEAG Erneuerbare Energien GmbH und der Stadtwerke Heilbronn GmbH statt. Die Einrichtung und der Betrieb des Windparks wird über eine lokale Partnerschaft aus ZEAG Energie AG und der Stadtwerke Heilbronn GmbH erfolgen.

Die ZEAG Energie AG und die Stadtwerke Heilbronn GmbH planen sich zur Erneuerbare Energien Gesellschaft mbH & Co. KG zusammenzuschließen und beabsichtigen eine Windenergieanlage in Kirchhausen der EE Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co. KG – als fertig projektierte Anlage – zum Kauf anzubieten. Die Gespräche hierüber müssen aber noch zwischen den Beteiligten im Laufe des Genehmigungsverfahrens geführt werden. Im Rahmen der EE Bürgerenergie Heilbronn GmbH & Co.KG könnten sich Bürgerinnen und Bürger an der Windenergieanlage finanziell beteiligen. 

Um die Heilbronnerinnen und Heilbronner sowie Interessierte über den geplanten Windpark zu informieren und offene Fragen zu beantworten, fand am 28. November eine Informationsveranstaltung in Kirchhausen statt. Die Anwesenden erhielten Informationen zum Thema Windenergie im Allgemeinen, zu den gesetzlichen Regelungen sowie zu technischen und baulichen Aspekten von Windenergieanlagen.

Am Donnerstag, 8. Februar luden die Stadtwerke Heilbronn GmbH und die ZEAG Energie AG im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer weiteren Informationsveranstaltung in die Kirchhausener Deutschordenshalle ein. Ziel der Veranstaltung war es, Interessierte noch vor der eigentlichen Antragstellung zum Vorhaben sowie über dessen Ziele und Auswirkungen zu informieren. 

Die Infoveranstaltung fand in Form von “Marktständen” statt, an welchen sich die interessierten Bürgerinnen und Bürger unter anderem zum Stand des Projekts “Windpark Stöckach” informieren konnten, zum Transport von Windenergieanlagen, zu artenschutzrechtlichen Belangen sowie zum geplanten Bürgerenergiemodell. Außerdem gab es Raum Fragen zu stellen und sich mit den anwesenden Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zum Windpark auszutauschen.

Begrüßt wurden die Anwesenden von Bürgermeister Andreas Ringle und Harald Endreß, Geschäftsführer der ZEAG Erneuerbare GmbH.

In den Jahren 2024/2025 werden im Waldgebiet Stöckach umfangreiche Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz stattfinden. Unter anderem wird eine Studie zur Umweltverträglichkeit erstellt. Im Rahmen eines sogenannten Scoping-Verfahrens sind auch Umweltvereiningungen an der Festlegung von Inhalt und Umfang der Studie beteiligt. Bei dem Scoping-Verfahren handelt es sich um eine Vorbereitungsphase für das Projekt, in der Umweltthemen vorab identifiziert und diskutiert werden, bevor eine offizielle Genehmigung beantragt wird.

Zu den Untersuchungen gehören außerdem verschiedene Gutachten, unter anderem zu Schall und Schattenwurf, die beauftragt werden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse können die Anlagenstandorte konkretisiert und die Antragsstellung vorbereitet werden.

Im Zuge des anschließenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgt erneut eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sobald eine Genehmigung erteilt wurde folgen weitere Verfahrensschritte, sodass frühestens 2027/2028 mit dem Bau der Windenergieanlagen begonnen werden kann.