Informationen zum Corona-Virus
Impfangebote und weitere Hinweise
Hier lesen Sie, wie Sie in Heilbronn an eine Impfung gegen das Corona-Virus gelangen und erhalten weiterführende Informationen rund um das Thema Corona-Virus.
Derzeit bietet die Stadt Heilbronn keine öffentlichen Impfangebote an. Der Impfpunkt in der Kaiserstraße 29 hatte am 26. Januar 2023 letztmalig geöffnet, das Kreisimpfzentrum und der Impfbus sind ebenfalls nicht mehr in Betrieb. Für Corona-Impfungen sind die niedergelassenen Ärzte zuständig.
Die jeweils aktuellen Corona-Kennzahlen für den Stadtkreis Heilbronn finden Sie auf der Webseite des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hier.
Sie können diese in der tabellarischen Übersicht in der Zeile "SK Heilbronn" ablesen.
Impfquote für Heilbronn
Das Land Baden‐Württemberg veröffentlicht die Impfquoten für die einzelnen Stadt- und Landkreise. Daraus können Sie ersehen, wie viele Heilbronnerinnen und Heilbronner bereits geimpft sind. Auf der Webseite sind darüber hinaus noch allgemeine Informationen zum Thema Corona‐Impfung veröffentlicht.
--> Gesamtzahl Impfungen nach Land‐ und Stadtkreisen
--> Informationen des Sozialministeriums Baden‐Württemberg zur Corona‐Impfung
Zum 1. März 2023 werden alle Corona-Verordnungen und damit alle Corona Schutzmaßnahmen aufgehoben. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.
Die Aufhebung der CoronaVO wird verbunden mit folgenden Empfehlungen:
- Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist bleibt zuhause.
- Der Impfschutz ist immer aktuell zu halten.
- Vulnerable Gruppen sollen sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln schützen.
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis nach §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Anträge sind online unter ifsg-online.de zu stellen.
Ab 1. Januar 2023 hat das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim zentrale Zuständigkeit für die Ent-schädigungsverfahren nach §§ 56 bis 58 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Baden-Württemberg.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem schriftlich über das Portal ifsg-online.de gestellten Antrag haben oder Dokumente zu Ihrem Antrag nachreichen möchten, dann schreiben Sie eine E-Mail an 58entschaedigungen@mannheim.de.
In dringenden Fällen können Sie sich persönlich innerhalb der Sprechzeiten an die Hotline des Gesundheitsamtes der Stadt Mannheim unter Telefon 0621 - 2932253 wenden.
Sprechzeiten
montags bis freitags 9 bis 11 Uhr
zusätzlich donnerstags 13 bis 15 Uhr
Nähere Informationen erhalten Sie hier
Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung wird der kostenlose Anspruch auf Corona-Testungen zum 1. März 2023 aufgehoben. Die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Testverordnung (TestV) erteilten Beauftragungen als Leistungserbringer zur Durchführung von Corona-Testungen werden mit Ablauf des 28. Februar 2023 gegenstandslos. Coronatests, die ab 1. März 2023 durchgeführt werden, können nicht mehr mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abgerechnet werden.
Zum 1. März 2023 entfällt für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht. Allerdings gilt noch bis zum 7. April 2023 im gesamten Bundesgebiet eine FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in ärztlichen und therapeutischen Praxen und bei der Dialyse.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Hier gibt es auch Hygienetipps in verschiedenen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch, Arabisch und andere) - Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
- Robert-Koch-Institut
Kontakt
Wichtige Kontaktdaten im Überblick
Fragen rund um das Thema Coronavirus beantwortet die Corona-Hotline der Stadt Heilbronn: 07131 56-3540.
Die Hotline ist montags, dienstags, mittwochs und donnerstags von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.
Unter der Hotline des Landes 0711 41011160 sind Ansprechpersonen in vier verschiedenen Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch) erreichbar.
Wenn Sie im Landkreis Heilbronn wohnen, dann wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Coronavirus bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises unter der Nummer 07131 994-5012.
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Sozialministerium eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger unter unter 0711 90439555 eingerichtet.
Coronavirus-Hotline in Gebärdensprache des Sozialministeriums Baden-Württemberg
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen für die Verwaltungsgebäude.
Bei vielen Ämtern finden offene Sprechzeiten statt, so auch bei der städtischen Kfz-Zulassungsstelle, bei den Stadtteil-Bürgerämtern und für viele Angelegenheiten beim Standesamt. Bei der Ausländerbehörde, der Abteilung Abfallgebühren der Entsorgungsbetriebe, beim Zentralen Bürgeramt sowie für die Anmeldung eines Neugeborenen und einer Eheschließung beim Standesamt vereinbaren Sie bitte weiterhin einen Termin. Die Abholung von fertigen Pässen, Ausweisen und Führerscheinen oder dem Mietspiegel sowie der Kauf von Abfallsäcken, Stadtplänen und Fundsachen sind beim Zentralen Bürgeramt ohne Termin möglich. Bei der Führerscheinstelle, der Rentenstelle und der Staatsangehörigkeitsbehörde vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Viele Angelegenheiten können auch online oder schriftlich erledigt werden. Die Stadt Heilbronn empfiehlt, weiterhin in allen Verwaltungsgebäuden eine Maske zu tragen (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard).