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Informationen zum Corona-Virus

Impfangebote und weitere Hinweise

Aufgrund der stabilen Infektionslage entfallen ab dem 8. April die Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes. Die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ist bereits Anfang März aufgehoben worden. 

Für Corona-Impfungen sind die niedergelassenen Ärzte zuständig. Derzeit bietet die Stadt Heilbronn keine öffentlichen Impfangebote an. Der Impfpunkt in der Kaiserstraße 29 hatte am 26. Januar 2023 letztmalig geöffnet, das Kreisimpfzentrum und der Impfbus sind ebenfalls nicht mehr in Betrieb.

Donnerstags veröffentlicht das Landesgesundheitsamt einen ausführlichen Lagebericht zu COVID-19 mit epidemiologischen Daten zur aktuellen Lage. Die Veröffentlichung des werktäglichen Berichts wurde von Freitag, 23. Dezember 2022, an eingestellt. Die Berichte finden Sie auf der Webseite des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hier. Sie können diese in der tabellarischen Übersicht in der Zeile "SK Heilbronn" ablesen.

Nachdem das Land Baden-Württemberg die Corona-Verordnung bereits Anfang März aufgehoben hat, entfallen ab dem 8. April auch die verbliebenen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Die Aufhebung der CoronaVO wird verbunden mit folgenden Empfehlungen:

  • Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist bleibt zuhause.
  • Der Impfschutz ist immer aktuell zu halten.
  • Vulnerablen Personen und deren Kontaktpersonen wird empfohlen, weiterhin auf die Einhaltung der AHA+L-Maßnahmen zu achten.

Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis nach §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Anträge sind online unter ifsg-online.de zu stellen. 

Ab 1. Januar 2023 hat das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim zentrale Zuständigkeit für die Ent-schädigungsverfahren nach §§ 56 bis 58 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Baden-Württemberg.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem schriftlich über das Portal ifsg-online.de gestellten Antrag haben oder Dokumente zu Ihrem Antrag nachreichen möchten, dann schreiben Sie eine E-Mail an 58entschaedigungen@mannheim.de.

In dringenden Fällen können Sie sich persönlich innerhalb der Sprechzeiten an die Hotline des Gesundheitsamtes der Stadt Mannheim unter Telefon 0621 - 2932253 wenden. 

Sprechzeiten

montags bis freitags 9 bis 11 Uhr
zusätzlich donnerstags 13 bis 15 Uhr
Nähere Informationen erhalten Sie hier

Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung wurde der kostenlose Anspruch auf Corona-Testungen zum 1. März 2023 aufgehoben. Die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Corona-Testverordnung (TestV) erteilten Beauftragungen als Leistungserbringer zur Durchführung von Corona-Testungen werden mit Ablauf des 28. Februar 2023 gegenstandslos. Coronatests, die ab 1. März 2023 durchgeführt werden, können nicht mehr mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) abgerechnet werden.

Zum 1. März 2023 entfällt für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen seitens des Bundes entfällt nach dem 7. April 2023.


Kontakt

Wichtige Kontaktdaten im Überblick

Unter der Hotline des Landes 0711 41011160 sind Ansprechpersonen in vier verschiedenen Fremdsprachen (Englisch, Türkisch, Arabisch, Russisch) erreichbar.

Wenn Sie im Landkreis Heilbronn wohnen, dann wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Coronavirus bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises unter der Nummer 07131 994-5012

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Sozialministerium eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger unter unter 0711 90439555 eingerichtet. 

Coronavirus-Hotline in Gebärdensprache des Sozialministeriums Baden-Württemberg