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Über 140.000 Euro aus Zweitwohnungssteuer

328 Zweitwohnungen steuerlich veranlagt

Seit 2011 folgt Heilbronn dem Beispiel anderer deutscher Städte und erhebt eine Zweitwohnungssteuer, um Inhaber solcher Wohnungen an der Finanzierung der örtlichen Infrastruktur zu beteiligen. Dabei sind im vergangenen Jahr knapp 145.000 Euro in die städtischen Kassen geflossen, wie die Steuerabteilung mitteilt. Dies sind gut 23.000 Euro weniger als noch im Vorjahr.

Zu Ende Dezember im vergangenen Jahr waren 328 Wohnungen steuerlich veranlagt, für 692 Zweitwohnungen war eine Steuerbefreiung erteilt. 2017 waren zum Jahresende für 371 Zweitwohnungen eine Steuer erhoben und 715 Zweitwohnungen steuerlich befreit worden.

Die Zweitwohnungssteuer berechnet sich nach dem jährlichen Mietaufwand und beträgt zehn Prozent der Jahresnettokaltmiete (Miete ohne Heizung und Nebenkosten). Als Mietaufwand gelten auch andere Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts wie Pacht oder Leibrente. Unter anderem sind Inhaber von Zweitwohnungen steuerbefreit, wenn sie ihre Haupt- oder Zweitwohnung in einem Alten- oder Pflegeheim haben.