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Entwurf des Lärmaktionsplans liegt vor

Öffentlichkeitsbeteiligung ab Donnerstag, 18. April

Die Erstellung des vierten städtischen Lärmaktionsplans geht in die nächste Runde: Im September und Oktober konnten die Heilbronnerinnen und Heilbronner im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen machen. Auch verschiedene Ämter der Stadtverwaltung wurden angehört. Alle Rückmeldungen flossen in einen Entwurf für den Lärmaktionsplan Stufe IV ein, der in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt wurde. Auch hierzu wird es wieder eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Mit dem Lärmaktionsplan sollen Lärmbelästigungen reduziert werden, vor allem im Bereich des Verkehrs. Im Jahr 2022 wurde deshalb analysiert, wo es besonders laut ist im Stadtgebiet. Auf dieser Basis arbeitete das städtische Planungs- und Baurechtsamt Vorschläge für Maßnahmen aus, wie Lärm reduziert werden kann. Zu diesen konnten sich die Heilbronnerinnen und Heilbronner im vergangenen Jahr äußern und weitere Vorschläge einbringen. In den jetzt vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans flossen die Anregungen aus der Bürgerschaft ein sowie die entsprechenden Stellungnahmen von städtischen Ämtern. Auch die Lärmbetroffenheit von Anwohnerinnen und Anwohnern in bestimmten Teilen des Stadtgebietes wurde berücksichtigt.

Öffentlichkeitsbeteiligung zum
Entwurf des Lärmaktionsplans

Von Donnerstag, 18. April bis Freitag, 17. Mai können sich Heilbronnerinnen und Heilbronner zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV äußern. Ein entsprechendes Formular, der Entwurf sowie Hintergrundinformationen hierzu gibt es online unter www.heilbronn.de/laermaktionsplan oder beim Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, in der Frankfurter Straße 73, Zimmer 103 von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie zusätzlich von Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.

Aus allen eingehenden und geprüften Anregungen wird der endgültige Lärmaktionsplan entwickelt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bezieht sich ausschließlich auf den Straßenverkehr. Die Lärmaktionsplanung von Bahnstrecken liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts.

Verschiedene Maßnahmen
gegen Lärm

Der Entwurf des Lärmaktionsplans macht zahlreiche Vorschläge, um die Lärmbelastung für Heilbronnerinnen und Heilbronner zu reduzieren. Neben lärmminderndem Asphalt vor allem im Innenstadtbereich und Tempo 30-Zonen in den Stadtteilen, soll beispielsweise auch das städtische Lärmschutzfensterprogramm aktualisiert werden. Dieses bezuschusst den Einbau von Schallschutzfenstern, wenn ein bestimmter Dezibel-Wert an der Hausfassade überschritten wird. Vorgeschlagen wird, den bisher gültigen Wert bei Tag von 70 auf 65 Dezibel abzusenken und bei Nacht von 60 auf 55 Dezibel.

Die Stadtverwaltung will ebenfalls einen Beitrag leisten und ihren Fuhrpark um weitere Elektrofahrzeuge erweitern, die deutlich leiser unterwegs sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Außerdem werden weitere sogenannte ruhige Gebiete ausgewiesen. Dazu sollen nun auch die Neckartrasse zwischen Wertwiesenpark und Friedrich-Ebert-Brücke sowie die BUGA-Daueranlage mit Campuspark, Neckaruferpark und Hafenpark gehören.