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Gegen Tollwut impfen

Ordnungsamt informiert Tierhalter

Auch wenn die Stadt Heilbronn nicht mehr gefährdet ist, sollten Tierhalter die Impfung gegen Tollwut bei Hunden und Katzen fortführen, empfiehlt die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ordnungsamts. Impfungen führt jeder niedergelassene Tierarzt durch. Die Tollwut ist eine für Säugetiere und den Menschen unheilbare Infektionskrankheit. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen, das sich im Speichel infizierter Tiere befindet.

Die Übertragung auf Menschen kann über Bissverletzungen, Kratzwunden oder auch durch Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel von tollwütigen Tieren erfolgen. Beim Menschen kann die Tollwut auch kurze Zeit nach Kontakt mit einem infizierten Tier durch Impfung und ggf. Verabreichung von Antikörpern verhindert werden. Die Behandlung tollwutkranker oder tollwutverdächtiger Tiere ist dagegen verboten.

Vorbereitungen für das Reisen mit Tieren

Wird das Haustier mit auf Auslandsreisen genommen, so sind ein Impfschutz gegen Tollwut, eine Kennzeichnung des Tieres und ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Regelungen der EU-Staaten betreffen häufig vor Einreise vorzunehmende Entwurmungen, Leinen- und Maulkorbpflichten und Einreiseverbote für bestimmte Hunderassen. Informationen hierüber gibt es in den Botschaften oder beim Tierarzt. Bei Reisen in Nicht-EU-Länder informiert die Botschaft über Vorschriften. Für die Wiedereinfuhr von Tieren aus Drittstaaten sind Bedingungen beim Veterinäramt zu erfragen.

Weitere Informationen gibt es beim Ordnungsamt, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, unter Telefon 07131 56-2395.