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Maximal zwei Spielgeräte in Gaststätten zulässig

Änderung der Spielverordnung

Gaststätten dürfen nur noch maximal zwei Geld- oder Warenspielgeräte aufstellen. Das schreibt die Spielverordnung ab dem 10. November vor. Auch wenn ein drittes Spielgerät bereits früher genehmigt worden ist, muss es entfernt werden.

Wer den überzähligen Spielautomaten nicht rechtzeitig entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro geahndet werden.

Hintergrund ist eine Änderung der Spielverordnung am 10. November 2014, die nach fünfjähriger Übergangsfrist nun in Kraft tritt.

Das Ordnungsamt wird die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe kontrollieren.