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Mergel fordert vom Land Fortschreibung der Luftreinhalteplanung

Nach Leipziger Urteil

Die Stadt Heilbronn ist vom heute ergangenen Urteil in Leipzig nicht überrascht. „Das ist ein Erfolg für die Deutsche Umwelthilfe und setzt das Land unter Druck, möglichst rasch die Luftreinhaltepläne fortzuschreiben", so Oberbürgermeister Harry Mergel. Dies betreffe auch Heilbronn, um weitergehende Fahrverbote zu verhindern. „Für uns steht der Gesundheitsschutz unserer Bevölkerung an erster Stelle. Gleichzeitig gilt es, die Innenstadt, den Wirtschaftskreislauf am Laufen zu halten“, beschreibt Mergel den Spagat.

„Durch das Urteil bleibe natürlich auch die Automobilindustrie in der Verantwortung“, führt der OB aus. Dies gelte sowohl für die Soft- und Hardwarenachrüstung vorhandener Modelle wie auch für die Verpflichtung, saubere Motoren auf den Markt zu bringen, die die geltenden Emissionswerte auch im Straßenverkehr einhalten.

Mergel: „Richtig ist, dass wir Kommunen durch das Urteil künftig wohl auch Fahrverbote erlassen könnten, ich sage aber auch: Wir wollen das nicht! Wir haben die Hoffnung, dass wir den Schutz unserer Bevölkerung auch ohne Fahrverbote sicherstellen können. Deshalb bleibe auch die Automobilindustrie in der Pflicht.“ Dies gelte sowohl für die Soft- und Hardwarenachrüstung vorhandener Modelle wie auch für die Verpflichtung, saubere Motoren auf den Markt zu bringen, die die geltenden Emissionswerte auch im Straßenverkehr einhalten.

Aber auch die Stadt Heilbronn ist sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst und setzt ihre eigenen Anstrengungen in Sachen Luftreinhaltung engagiert fort: Große Teile der Stadt gehören schon jetzt zur Umweltzone Heilbronn. Hier wurden viele Einzelmaßnahmen bereits umgesetzt, beispielsweise durch den Bau der Stadtbahn, die Verbesserung des Verkehrsflusses, die Förderung des Radverkehrs und mehr Busse und Bahnen im ÖPNV.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat vor wenigen Wochen einen „Green-City-Plan“ beschlossen, mit dem bis zum Sommer verschiedene Maßnahmen geprüft werden, ob sie sinnvoll für die Reduzierung der Stickoxide eingesetzt werden können. Hierfür wurden im Gespräch mit der Bundesregierung für ein großzügiges Förderprogramm verschiedene Projekte angemeldet wie der Weiterbau der Stadtbahn, der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und auch der Austausch älterer Fahrzeuge im städtischen Fuhrpark.

Musterprozess am
Bundesverwaltungsgericht

Bei einem Musterprozess hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute darüber entschieden, ob Luftreinhaltepläne für betroffene Städte dazu verpflichtet werden können, die Grenzwerte zügig einzuhalten. Als Mittel seien, so bestätigte das Gericht, auch Fahrzeugbegrenzungen erlaubt.

Heilbronn hat im vergangenen Jahr den Jahresmittelwert von erlaubten 40 Mikrogramm Stickoxiden pro Kubikmeter Luft an einer Messstelle überschritten – er betrug an der Spotmessstelle Weinsberger Straße 55 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In den vergangenen Jahren war die Entwicklung stets rückläufig gewesen, dennoch lag Heilbronn weiterhin über dem Grenzwert.