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Nächtliche Ausgangsbeschränkung

Ab Dienstag, 6. April, jeweils von 21 bis 5 Uhr

Im Stadtgebiet Heilbronn gilt ab Dienstag, 6. April, von 21 bis 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung. Mit dieser Regelung, die die Stadt Heilbronn am Donnerstag, 1. April in einer Allgemeinverfügung auf ihrer Interseite unter www.heilbronn.de/coronavirus veröffentlicht hat, folgt die Stadt den Vorgaben der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Es gelten die bislang bekannten Ausnahmen wie Ausübung beruflicher Tätigkeiten und wichtiger Ausbildungszwecke; Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistungen; Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger, insbesondere bei Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts; Gassi gehen mit dem Hund; Besuch von religiösen Veranstaltungen; Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung; Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes oder auch Wahlkampfaktivitäten.

Die Ausgangsbeschränkung gilt aufgrund der vom Städtischen Gesundheitsamt amtlich festgestellten Überschreitung der der 7-Tage-Inzidenz von 100 und der zusätzlichen Feststellung, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus besteht. Zuletzt lag die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis bei über 150 Neuinfektionen, das Städtische Gesundheitsamt erwartet einen weiteren deutlichen Anstieg.

Die Maßnahme ist zunächst bis zum 5. Mai befristet, kann aber auch früher aufgehoben werden, wenn die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) an fünf aufeinander folgenden Tagen unter die Schwelle von 100 Neuinfektionen bleibt.