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Niedrigste Inzidenzstufe

Ab Montag, 12. Juli

Seit fünf Tagen hat die Stadt Heilbronn eine Inzidenz unter 10. Daher stehen nun weitere Lockerungen an. Ab Montag, 12. Juli kommen die Regelungen der Inzidenzstufe 1 nach der Corona-Verordnung des Landes zur Anwendung.

Am heutigen Sonntag, 11. Juli, lag die 7-Tage-Inzidenz bei 3,9 und damit unter dem Durchschnitt des Landes. Oberbürgermeister Harry Mergel zeigt sich erfreut über den starken Rückgang der Infektionszahlen, mahnt aber zugleich weiterhin zur Vorsicht. „Die Lage ist noch längst nicht stabil, und ein Blick in andere Länder zeigt, dass die Zahlen auch ganz schnell wieder steigen können. Damit bleibt das Risiko, dass die Regeln dann wieder strenger werden und auch wieder Menschen schwer erkranken oder gar sterben. Deshalb ist es ganz wichtig, dass sich nun alle ganz schnell impfen lassen. Impfstoff steht nun in ausreichender Menge zur Verfügung“

Die wichtigsten Änderungen durch Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 im Überblick:

Private Kontakte sind nun wieder mit 25 Personen möglich. Die Zahl der Haushalte ist nicht mehr beschränkt. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Geburtstage, Hochzeiten und sonstige private Veranstaltungen können nun mit bis zu 300 Personen stattfinden. Weiterhin gilt, dass ein Hygienekonzept erstellt werden muss, die Kontaktdaten zu erfassen sind und in geschlossenen Räumen nur negativ getestete, geimpfte oder genesene Personen teilnehmen dürfen.

Bei öffentlichen Kultur- und Sportveranstaltungen steigt die Teilnehmerzahl auf maximal 1500 Personen im Freien. Ab 300 Personen muss eine medizinische Maske getragen werden. In geschlossenen Räumen verdoppelt sich die zulässige Teilnehmerzahl auf bis zu 500 Personen. Alternativ können auch 30 Prozent der Kapazität genutzt werden oder sogar 60 Prozent, wenn alle Personen getestet, geimpft oder genesen sind. Die Kontaktdaten sind zu erfassen, ein Hygienekonzept ist zu erstellen.

In der Gastronomie entfällt das Rauchverbot. Ansonsten bleibt es bei der Kontaktdatenerfassung und der Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften. Diskotheken dürfen unter folgenden Auflagen wieder öffnen: Alle Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Pro Gast sind 10 m² der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche zu berücksichtigen, die Kontaktdaten müssen erfasst, ein Hygienekonzept vorhanden sein.

Bei Messen müssen alle Personen getestet, geimpft oder genesen sein oder wenn dies nicht der Fall ist, sind 3 m² der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche pro Person vorgeschrieben. Auch hier braucht es eine Kontaktpersonenerfassung und ein Hygienekonzept.