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Schutz auch für Andere

Europäische Impfwoche vom 24. bis 30. April

Ab Mittwoch, 24. bis Dienstag, 30. April, rufen die Gesundheitsbehörden auf, sich an der Europäischen Impfwoche zu beteiligen, um insbesondere die Ausbreitung von Masern und Röteln zu verhindern.

Für Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sind Babys in den ersten Monaten noch zu jung. Andere Menschen können aufgrund einer Schwangerschaft oder einer chronischen Erkrankung nicht jede Impfung erhalten. „Diese Personen sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen Schutz vor einer Ansteckung bieten“, sagt Dr. Peter Liebert, stellvertretender Leiter des Städtischen Gesundheitsamtes.

Die Ausbreitung von Masern und Röteln kann verhindert werden, wenn 95% der Bevölkerung gegen die Krankheit geschützt ist. In der Stadt Heilbronn waren „94,3 Prozent der 4- bis 5-jährigen Kinder im Schuljahr 2017/2018 vollständig gegen Masern geimpft. Obwohl unsere Stadt vergleichsweise gut abschneidet und das gesteckte Ziel bei Kindern fast erreicht, sind in Baden-Württemberg noch Anstrengungen erforderlich, denn landesweit lag der Durchimpfungsgrad gegen Masern bei den Einschulungsuntersuchungen nur bei 89,7 Prozent“, betont Liebert.

Dabei sollte jedes Kind das Recht haben, vor Krankheiten geschützt zu werden, die durch Impfen zu verhindern sind. Jedes Elternteil hat die lebenswichtige Aufgabe, seine Kinder durch Impfungen schützen zu lassen, erklären die Fachleute im Städtischen Gesundheitsamt.

Auch Erwachsene benötigen eine Immunität gegen Masern. Deshalb sollen alle nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit eine einmalige Impfung mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff erhalten.

2018 erkrankten in Europa mehr als 82 000 Personen an Masern und 72 von ihnen starben an den Folgen. Impflücken sind für Masern und andere ansteckende Krankheiten immer wieder ein Einfallstor, durch das sie sich unter nicht geimpften Menschen verbreiten.