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Schutz bei häuslicher Gewalt

Platzverweise sind seit Jahren bewährtes Mittel

Auch im vergangenen Jahr griffen Polizei und Ordnungsamt wieder bei massiven familiären Konflikten entschieden ein. Insgesamt war die Polizei in 165 Fällen häuslicher Gewalt im Stadtgebiet im Einsatz. 56 Wohnungs-, Kontakt- und Annäherungsverbote erteilten die Behörden.

Die Verweise bzw. Verbote richteten sich gegen Männer, die gegenüber ihrer Partnerin bzw. Ex-Partnerin gewalttätig wurden oder ihr massiv nachstellten. In einem Fall wurde der Verweis bzw. das Verbot gegen einen Vater verhängt, der Gewalt gegenüber seinen Kindern anwandte. In einem weiteren Fall wurde ein Bruder gegenüber seiner Schwester gewalttätig.

Beim Platzverweis wird den Tätern für wenige Tage bis zu einigen Wochen untersagt, die Wohnung zu betreten und sich dem Opfer zu nähern. Gleichzeitig wird den Frauen Hilfe von kompetenten Beratungsstellen angeboten. Sind Kinder betroffen, wird immer das Amt für Familie, Jugend und Senioren verständigt. In Heilbronn werden Platzverweise seit Oktober 2000 ausgesprochen.

Hält sich der Täter nicht an das Aufenthaltsverbot, kann er zur Zahlung eines Zwangsgelds von 500 Euro verpflichtet werden. Außerdem droht ihm die Zahlung eines Bußgelds von bis zu 5000 Euro. Allen Tätern wird empfohlen, Beratung aufzusuchen und etwa ein Anti-Gewalt-Training beim JederMann e. V. zu absolvieren.

„Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland eine der bedeutendsten und am meisten verkannten Fragen der inneren Sicherheit“, betont die städtische Frauenbeauftragte Silvia Payer und ergänzt: „Drei Viertel der Gewalttaten gegen Frauen finden im sozialen Nahbereich statt.“

Über 40 Institutionen engagieren sich beim Runden Tisch

In Heilbronn arbeitet der Runde Tisch gegen häusliche Gewalt mit über 40 Einrichtungen und Institutionen aus dem Stadt- und Landkreis daran, häuslicher Gewalt entgegenzutreten. Fünf Arbeitsgruppen des Runden Tisches befassen sich mit den Themen: Täterarbeit, Umsetzung des Platzverweisverfahrens, Prävention, Kinderschutz und Zwangsheirat. Darüber hinaus gab es im vergangenen Jahr einen ersten Informationsaustausch zu Gewalt gegen Frauen mit Behinderung, der im Mai fortgesetzt wird. In diesem Jahr stehen auf der Tagesordnung des Runden Tisches unter anderem interdisziplinäre Fallbesprechungen und Hochrisikomanagement bei gravierenden Fällen häuslicher Gewalt.

Die Arbeitsgruppe Täterarbeit lädt die Verantwortlichen aus dem Justizbereich im Juni zu einer Informationsveranstaltung ein, bei der die Therapieangebote in Heilbronn vorgestellt werden. Therapieangebote für Täter können von der Justiz als Auflage angeordnet werden. Diese Möglichkeit sollte nach Meinung des Runden Tisches noch stärker genutzt werden als bisher.